Mit dem Ausbildungsvertrag (contrat d'apprentissage) bereitet man einen anerkannten Abschluss vor — vom CAP bis zum Master — und arbeitet zugleich in einem Unternehmen, das die Ausbildung vergütet. Hier das Wesentliche, ohne Fachjargon.
Der Ausbildungsvertrag steht jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren offen. Ausnahmen gelten: ab 15 Jahren nach der 3e (entspricht der 9. Klasse), oder ohne Altersgrenze für Menschen mit Behinderung, Spitzensportler und Existenzgründer, die einen Abschluss benötigen.
Die Vertragsdauer entspricht der Dauer des Bildungszyklus, in der Regel 1 bis 3 Jahre (CAP, Bac Pro, BTS, BUT, Bachelor, Master, Ingenieursdiplom…). Der Rhythmus wechselt im Durchschnitt zwischen 2 Tagen Schule und 3 Tagen Betrieb, variiert aber je nach Abschluss.
Die Mindestvergütung ist als Prozentsatz des SMIC (französischer Mindestlohn) festgelegt. Sie hängt von Ihrem Alter und vom Vertragsjahr ab. Tarifverträge oder der Arbeitgeber können mehr zahlen.
| Alter des Auszubildenden | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
|---|---|---|---|
| Unter 18 Jahren | 27 % SMIC | 39 % SMIC | 55 % SMIC |
| 18 bis 20 Jahre | 43 % SMIC | 51 % SMIC | 67 % SMIC |
| 21 bis 25 Jahre | 53 % SMIC | 61 % SMIC | 78 % SMIC |
| 26 Jahre und älter | 100 % SMIC | 100 % SMIC | 100 % SMIC |
Brutto-Mindestgehälter. SMIC 2026: 11,88 €/Stunde (1 801 €/Monat). Quelle: service-public.fr
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