superalternance verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die Website superalternance.com.
superalternance.com ist teilweise konform mit dem RGAA 4.1 (französisches Referenzwerk zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit). Die Nichtkonformitäten sind nachstehend aufgeführt.
Das im März 2026 von einem spezialisierten externen Dienstleister durchgeführte Konformitätsaudit ergibt, dass 87 % der Kriterien des RGAA 4.1 eingehalten werden.
Keine.
Von Dritten veröffentlichte Inhalte (Stellenangebote, Beschreibungen von Ausbildungszentren) unterliegen nicht unserer direkten redaktionellen Kontrolle; wir arbeiten mit unseren Partnern an einer schrittweisen Anpassung an die Anforderungen.
Diese Erklärung wurde am 14. März 2026 erstellt. Sie wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert.
Verwendete Technologien: HTML5, ARIA, CSS3, JavaScript (React, Next.js).
Testwerkzeuge: Axe DevTools, WAVE, W3C-Validator, Screenreader NVDA und VoiceOver.
Sie stoßen auf Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten oder Diensten der Website? Melden Sie uns das Problem über das Kontaktformular oder per E-Mail an accessibilite@superalternance.com. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von 10 Werktagen zu antworten.
Sollten Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Sie am Zugang zu Inhalten oder Funktionen der Website hindert, und Sie keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich wenden an: