0 Angebote · 0 Ausbildungen
Alternance · Apprentissage · Contrat · Formation · Droits de l'alternant · Démarches

Auslandsaufenthalt während der dualen Ausbildung 2026: So geht's

Viele glauben, dass die Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag bedeutet, auf das Auslandssemester zu verzichten, von dem Studierende in der schulischen Erstausbildung träumen. Das stimmt seit 2018 nicht mehr – und dennoch wissen es die wenigsten Auszubildenden: Jedes Jahr gehen weniger als 3 % der französischen Auszubildenden ins Ausland, obwohl das Angebot auf allen Niveaus offensteht, vom Berufsabschluss CAP bis zum Master.

Kurz gefasst: Seit dem Gesetz „Avenir professionnel" vom 5. September 2018 kann jeder Auszubildende einen Teil seines Vertrags im Ausland absolvieren, bis zu einem Jahr, innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union. Ab einer Dauer von mehr als 4 Wochen wird der französische Vertrag ruhend gestellt: Der ausländische Gastbetrieb trägt dann allein die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen, doch Ihre Vergütung und Ihr Sozialversicherungsschutz bleiben in Frankreich bestehen. Die Finanzierung läuft hauptsächlich über Erasmus+, ergänzt durch Beihilfen Ihrer Region und Ihres OPCO. Die Organisation erfordert rund 4 bis 6 Monate Vorlauf und stützt sich auf eine Vereinbarung, die von Ihnen, dem Ausbildungszentrum (CFA), dem französischen Arbeitgeber und der Gasteinrichtung unterzeichnet wird.

Warum ins Ausland gehen, wenn man bereits in der dualen Ausbildung ist?

Das häufigste Argument gegen einen Auslandsaufenthalt lautet „doppelte Verpflichtung": Als Angestellter verlässt man sein Unternehmen nicht von heute auf morgen. Das stimmt – doch genau das macht die Erfahrung so wertvoll.

Ein Auszubildender im Ausland betreibt keinen Sprachtourismus: Er vergleicht zwei Arbeitsorganisationen, zwei Arten des Kundenumgangs, zwei Niveaus technischer Anforderungen. In der Hotellerie und Gastronomie, im Bauwesen, in der Logistik oder in der Digitalbranche ist dieser Vergleich ein schlagkräftiges Einstellungsargument.

Die von der Agence Erasmus+ France / Éducation Formation in ihren Wirkungsstudien festgestellten Vorteile sind konkret:

  • Beschäftigungsfähigkeit: Auszubildende mit Auslandserfahrung geben häufiger an, nach Vertragsende übernommen worden zu sein.
  • Sprache: Ein Monat Immersion im Betrieb wiegt ein ganzes Jahr Abendkurse auf.
  • Selbstständigkeit: Eine Unterkunft, Behördengänge und einen Arbeitsplatz in einer Fremdsprache zu bewältigen, verändert dauerhaft den Umgang mit beruflichen Schwierigkeiten.
  • Netzwerk: In großen Konzernen, die massiv dual ausbilden, erleichtert Auslandserfahrung den Zugang zu internationalen Positionen.

„Die europäische Mobilität von Auszubildenden ist kein Privileg mehr, das Studierenden von Wirtschaftshochschulen vorbehalten ist: Sie ist ein im Arbeitsgesetzbuch verankertes Recht." — Zusammenfassung der Bestimmungen der Artikel L. 6222-42 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuchs.

Junge Person unterschreibt einen Vertrag auf einem Klemmbrett vor zwei weiteren Personen

Wer kann gehen – und für wie lange?

Das Angebot ist breiter, als man denkt.

Berechtigt sind:

  • Auszubildende mit Ausbildungsvertrag, unabhängig vom Abschlussniveau (CAP, Berufsabitur, BTS, Bachelor professionnel, Master, RNCP-Titel).
  • Teilnehmende an einem Qualifizierungsvertrag (contrat de professionnalisation), mit einem etwas anderen rechtlichen Rahmen (die Ruhendstellung gilt hier nicht in gleicher Weise: Der Auslandsaufenthalt wird dann als Vertragserfüllung im Ausland oder über eine spezielle Vereinbarung organisiert).
  • Jugendliche in der Vorbereitungsphase „Prépa apprentissage", in bestimmten Fällen.

Dauer: Der Auslandsaufenthalt kann von wenigen Tagen bis zu insgesamt 12 Monaten reichen, begrenzt durch die Vertragslaufzeit. Zwei Regelungen bestehen nebeneinander:

Dauer des AuslandsaufenthaltsRechtliche RegelungWas sich dadurch ändert
Bis zu 4 WochenÜberlassung: Der französische Vertrag gilt weiterhinDer französische Arbeitgeber bleibt verantwortlich, vereinfachte Vereinbarung
Mehr als 4 WochenRuhendstellung des AusbildungsvertragsDie Gasteinrichtung wird verantwortlich für Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Arbeitszeit

In beiden Fällen wird Ihre Vergütung weiterhin vom französischen Arbeitgeber gezahlt, und Ihr französischer Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen. Das ist der Punkt, der Familien am meisten beruhigt: Ein Auslandsaufenthalt bedeutet keinen Gehaltsverlust.

Ein oft vergessenes Verwaltungsdetail: Beantragen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) über Ihr Ameli-Konto mindestens drei Wochen vor der Abreise. Sie ist kostenlos und deckt die notwendigen Behandlungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz ab. Außerhalb Europas ist eine zusätzliche private Versicherung erforderlich.

Wie funktioniert die Ruhendstellung des Vertrags?

Das ist der zentrale und zugleich am meisten missverstandene Mechanismus. Ruhendstellung bedeutet, dass bestimmte Klauseln des französischen Vertrags vorübergehend ausgesetzt werden, ohne dass der Vertrag gekündigt oder im klassischen Sinne suspendiert wird.

Konkret gilt während des Auslandsaufenthalts:

  • Der Gastbetrieb oder die Gasteinrichtung ist allein verantwortlich für die Bedingungen der Arbeitsausführung: Dauer, Hygiene, Sicherheit, Nachtarbeit, wöchentliche Ruhezeit, Betreuung. Es gelten die Regeln des Gastlandes.
  • Der französische Arbeitgeber zahlt weiterhin das Gehalt und erhält den Sozialversicherungsschutz aufrecht (Krankheit, Arbeitsunfälle, Rente).
  • Das Ausbildungszentrum (CFA) bleibt für die pädagogische Begleitung und die Anerkennung der erworbenen Kompetenzen zuständig.

Die Formalisierung erfolgt über eine Mobilitätsvereinbarung, die mindestens von folgenden Parteien unterzeichnet wird: dem Auszubildenden (und seinem gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigkeit), dem französischen Arbeitgeber, der französischen Ausbildungseinrichtung, der ausländischen Gasteinrichtung und gegebenenfalls der ausländischen Ausbildungseinrichtung. Mustervorlagen auf Französisch und Englisch stellen das französische Arbeitsministerium und die Agence Erasmus+ bereit.

Die 6 vorzubereitenden Unterlagen

  1. Die Mobilitätsvereinbarung (Cerfa-Vorlage oder Erasmus+-Vorlage).
  2. Die schriftliche Zustimmung des französischen Arbeitgebers.
  3. Die EHIC oder der Nachweis einer privaten Versicherung.
  4. Ein Nachweis über eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung.
  5. Das pädagogische Programm mit Angabe der angestrebten Kompetenzen (ECVET oder Vergleichbares).
  6. Der Nachweis über die Unterkunft vor Ort.

Ein sehr praktischer Tipp: Bündeln Sie alles in einer Reisemappe für Dokumente mit den Originalen und einer eingescannten Kopie auf Ihrem Smartphone. Ausländische Behörden verlangen häufig Papiernachweise dort, wo man Digitales erwartet hätte.

Wie finanziert man seinen Auslandsaufenthalt 2026?

Das ist die Frage, an der die meisten Vorhaben scheitern. Die gute Nachricht: Auszubildende können mehrere Quellen kombinieren.

Erasmus+, die Basis der Finanzierung

Das Programm Erasmus+ 2021-2027 reserviert einen erheblichen Teil seines Budgets für die berufliche Aus- und Weiterbildung (EFP). Auszubildende erhalten Zugang über ihr CFA – vorausgesetzt, dieses ist akkreditiert oder Mitglied eines akkreditierten Konsortiums. Das Stipendium ist pauschal und richtet sich nach Zielland und Dauer: Es deckt die Reise und einen Teil der Aufenthaltskosten.

Erster Schritt gleich zu Beginn des Ausbildungsjahres: Fragen Sie die Mobilitätsbeauftragten Ihres CFA, ob die Einrichtung Erasmus+-akkreditiert ist. Falls nicht, kann sie oft einem regionalen Konsortium beitreten. Dieser eine Anruf löst die Hälfte aller Fälle.

Die weiteren kombinierbaren Quellen

  • Regionale Beihilfen: Die meisten Regionalräte finanzieren Mobilitätsstipendien für Auszubildende (Beträge und Bedingungen variieren, bei Ihrer Region nachfragen).
  • Die OPCO: Manche Kompetenzträger übernehmen im Rahmen der Ausbildungsfinanzierung Nebenkosten. Das Thema hängt direkt mit den Entwicklungen zusammen, die wir in unserer Analyse zum NPEC 2026 und zur Reform der Ausbildungsfinanzierung erläutern.
  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk (OFAJ) und das Office franco-québécois pour la Jeunesse (OFQJ) für die entsprechenden Zielländer.
  • Zuschüsse des Unternehmens: In internationalen Konzernen wird die Mobilität zwischen Tochtergesellschaften mitunter intern finanziert.

Denken Sie auch an das, was Sie selbst tragen müssen. Ein realistisches Budget umfasst Unterkunft, lokale Verkehrsmittel und Verpflegung. Unsere Tipps zum Budgetmanagement für Auszubildende gelten im Ausland umso mehr, und ein einfaches Haushaltsbuch oder eine App für geteilte Ausgaben erspart böse Überraschungen nach der Rückkehr.

Junge Person unterschreibt mit einem Stift einen Vertrag auf einem Holztisch in einem Büro

Wie überzeugt man seinen Arbeitgeber?

Das ist oft der heikelste Schritt. Ein Arbeitgeber, der Ihnen weiterhin ein Gehalt zahlt, während Sie anderswo arbeiten, braucht einen klaren Nutzen.

Die Argumente, die wirken

  • Gezielter Kompetenzaufbau: Sagen Sie nicht „Ich möchte Spanien entdecken", sondern „Ich möchte die Methode der Lagerverwaltung unserer Niederlassung in Barcelona beobachten, um sie hier zu übertragen".
  • Der Zeitpunkt: Schlagen Sie eine für das Unternehmen ruhige Phase vor, niemals die Hochsaison.
  • Das Ergebnis: Verpflichten Sie sich, nach Ihrer Rückkehr einen verwertbaren Bericht oder eine Präsentation zu liefern. Das verwandelt Ihre Abwesenheit in eine Investition.
  • Keine oder geringe Kosten: Erinnern Sie daran, dass das Erasmus+-Stipendium Reise und Aufenthalt abdeckt und das Unternehmen nur das Gehalt trägt, das es ohnehin zahlt.

Bereiten Sie dieses Gespräch wie ein vollwertiges Bewerbungsgespräch vor. Die in unserem Leitfaden zum erfolgreichen Bewerbungsgespräch für die duale Ausbildung beschriebenen Techniken gelten weiterhin: Argumentation strukturieren, Einwände antizipieren, ein schriftliches Dokument mitbringen.

Eine saubere, ausgedruckte und gebundene Unterlage in einer Dokumentenmappe mit Klappen macht einen besseren Eindruck als eine am Vorabend per Mail verschickte Datei. Eine Kleinigkeit – aber Ausbildungsbetreuer achten darauf.

Welchen Zeitplan sollte man einhalten?

Hier der Rückwärtsplan, den die meisten Mobilitätsbeauftragten der CFA empfehlen.

ZeitpunktMaßnahme
6 Monate vorherMobilitätsbeauftragte des CFA ermitteln, Erasmus+-Akkreditierung prüfen
5 Monate vorherZielland und Gasteinrichtung festlegen, Thema beim Ausbildungsbetreuer ansprechen
4 Monate vorherSchriftliche Zustimmung des Arbeitgebers einholen, Stipendienantrag zusammenstellen
3 Monate vorherMobilitätsvereinbarung verfassen und unterzeichnen lassen
2 Monate vorherUnterkunft buchen, EHIC beantragen, Versicherung abschließen
1 Monat vorherPädagogisches Programm vorbereiten, sprachliche Auffrischung
Nach der RückkehrBericht, Anerkennung der Kompetenzen, Aktualisierung von Lebenslauf und Ausbildungsheft

Sprachlich bieten die CFA häufig Zugang zur Online-Sprachunterstützungsplattform von Erasmus+. Für technische Berufe leistet ein zweisprachiges Fachwörterbuch der jeweiligen Branche (Bau, Mechanik, Küche, IT) echte Dienste: Baustellen- oder Küchenjargon lernt man nicht aus allgemeinen Lehrbüchern.

Welche Zielländer eignen sich je nach Branche?

Es gibt keine offizielle Rangliste, doch die Rückmeldungen der CFA lassen klare Branchenmuster erkennen.

  • Hotellerie und Gastronomie: Italien, Spanien, Irland, Malta – hohe Saisonnachfrage und eingespielte Aufnahme europäischer Auszubildender.
  • Industrie und Instandhaltung: Deutschland, Österreich, Schweiz – sehr lange Ausbildungstradition, anspruchsvolle duale Ausbildung.
  • Digitales und Daten: Irland, Niederlande, Estland, Portugal – englischsprachige oder auf Englisch gut zugängliche Tech-Ökosysteme.
  • Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie: Dänemark, Niederlande, Belgien.
  • Handel und Luxus: Italien, Vereinigtes Königreich (seit dem Brexit außerhalb von Erasmus+, aber es bestehen bilaterale Abkommen), Spanien.

Achtung bei einem oft übersehenen praktischen Punkt: Außerhalb der Eurozone und außerhalb Europas können Bankgebühren schnell steigen. Eine Bankkarte ohne Auslandsgebühren oder ein Multiwährungskonto spart mitunter mehrere Dutzend Euro im Monat. Und bei längeren Aufenthalten steht ein Universal-Reisestecker ganz oben auf der Liste der klassischen Vergessenheiten.

Um Branchen mit Einstellungsbedarf zu erkunden und international aufgestellte Unternehmen zu finden, ermöglichen die Suche nach Ausbildungsangeboten und die Berufsprofile auf der Website, Berufsziel und Mobilitätschancen miteinander zu verknüpfen.

Zwei junge Auszubildende in Schürze und Schutzbrille arbeiten an einer Maschine in einer Werkstatt

Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden?

  • Ohne unterzeichnete Vereinbarung abreisen. Ohne dieses Dokument ist die Ruhendstellung nicht durchsetzbar, und bei einem Arbeitsunfall im Ausland wird die Lage unentwirrbar.
  • Die pädagogische Anerkennung vergessen. Der Zeitraum muss vom CFA im Ausbildungsverlauf anerkannt werden, sonst zählt er nicht für den Abschluss.
  • Die Unterkunft unterschätzen. In europäischen Großstädten ist es aus der Ferne genauso schwierig, eine Wohnung zu finden, wie in Frankreich. Beginnen Sie drei Monate im Voraus.
  • Steuern und Rente vernachlässigen. Der Fortbestand des französischen Vertrags regelt das Wesentliche, doch lassen Sie sich Ihre Situation vom Arbeitgeber bestätigen, wenn der Aufenthalt sechs Monate überschreitet.
  • Mobilität mit Vertragsauflösung verwechseln. Ein Auslandsaufenthalt beendet den Vertrag nicht. Die Regeln bei vorzeitigem Ende erläutern wir in unserem Artikel zur Auflösung des Ausbildungsvertrags.

Und wenn Ihr CFA nicht Erasmus+-akkreditiert ist?

Das ist kein Ausschlusskriterium. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Einem Konsortium beitreten: Zahlreiche Regionen, Handwerks- und Handelskammern tragen Konsortien, die die Akkreditierung für mehrere CFA bündeln.
  2. Auf eine kurze Mobilität setzen: Unter 4 Wochen, ohne Ruhendstellung, ist die Organisation deutlich einfacher und kann vom Unternehmen oder der Region finanziert werden.
  3. Ein bilaterales Programm nutzen: OFAJ für Deutschland, OFQJ für Québec, grenzüberschreitende regionale Kooperationsprogramme.

In jedem Fall bleibt der wichtigste Ansprechpartner der Mobilitätsbeauftragte Ihrer Ausbildungseinrichtung, dessen Vorhandensein in den CFA gesetzlich vorgesehen ist. Er kennt die Partner, die Mustervereinbarungen und die realistischen Fristen.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Auslandsaufenthalt während der dualen Ausbildung ist 2026 ein Recht, keine Gefälligkeit. Der rechtliche Rahmen besteht seit 2018, die Erasmus+-Förderung ist zugänglich, und die französische Vergütung bleibt bestehen. Das eigentliche Hindernis ist weder administrativ noch finanziell: Es ist der Mangel an Information und Vorausplanung.

Wenn Sie zum Ausbildungsstart 2026 in Ihr zweites Vertragsjahr gehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Thema anzustoßen. Sechs Monate Vorbereitung genügen – sofern Sie mit zwei Anrufen beginnen: Ihrem Mobilitätsbeauftragten und Ihrem Ausbildungsbetreuer. Der Rest ist reine Logistik.

Um mehr über Ihre Rechte und die Berechnung Ihrer Vergütung während des Auslandsaufenthalts zu erfahren, bleiben der Vergütungsrechner und die Seite Finanzielle Hilfen der Website Ihre besten Ausgangspunkte.

← Zurück zum Blog