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Überstunden und Nachtarbeit für minderjährige Auszubildende in Frankreich 2026

„Mein Chef lässt mich freitags bis 22 Uhr arbeiten, ich bin 17 und er sagt mir, das sei normal, weil ich Azubi bin." Solche Nachrichten erhalten die Ausbildungszentren (CFA) und die Arbeitsinspektionen zu Hunderten bei jedem Ausbildungsstart – und die Antwort lautet fast immer: nein.

Kurz gefasst: Ein Auszubildender unter 18 Jahren unterliegt der Schutzregelung für junge Arbeitnehmer (Artikel L. 3162-1 bis L. 3164-8 des Code du travail). Seine Arbeitszeit ist auf 8 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche begrenzt, einschließlich der Unterrichtszeit im CFA. Eine Überschreitung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Arbeitsinspektion möglich, nach zustimmender Stellungnahme des Betriebsarztes, und höchstens bis zu 10 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche – und ausschließlich in bestimmten Branchen (Bauwesen, Hotellerie und Gastronomie, Bäckerei und Konditorei, Veranstaltungsbranche …) seit den Lockerungen durch das Loi Travail und anschließend das Dekret Nr. 2022-1198. Nachtarbeit (22 bis 6 Uhr für 16- bis 18-Jährige) ist verboten, abgesehen von streng geregelten branchenspezifischen Ausnahmen. Überstunden werden, sofern sie rechtmäßig geleistet werden, für die ersten acht Stunden mit 25 % Zuschlag und danach mit 50 % vergütet – genau wie bei einem erwachsenen Arbeitnehmer. Für volljährige Auszubildende gilt hingegen das allgemeine Recht: 35 Stunden, Überschreitungen möglich, aber immer innerhalb der Höchstarbeitszeiten und mit einer täglichen Ruhezeit von 11 Stunden.

Junger Mann mit Schürze und roter Schutzbrille, der mit einem Schraubendreher an einer Maschine in einer Werkstatt arbeitet

Wie lang ist die gesetzliche Arbeitszeit eines Auszubildenden im Jahr 2026?

Erste, oft missverstandene Regel: Ein Auszubildender ist ein Vollzeitbeschäftigter. Maßgeblich ist die im Unternehmen geltende Arbeitszeit – meist 35 Wochenstunden, je nach Tarifvereinbarung mitunter 37 oder 39 Stunden mit Arbeitszeitausgleich (RTT).

Zweite Regel, die alles verändert: Die im CFA verbrachte Zeit gilt als tatsächliche Arbeitszeit. Artikel L. 6222-24 des Code du travail ist eindeutig:

„Die Zeit, die der Auszubildende der Ausbildung in den Ausbildungszentren für Auszubildende widmet, ist in der Arbeitszeit enthalten."

Mit anderen Worten: Eine Unterrichtswoche von 35 Stunden im CFA ist eine vollständige Arbeitswoche. Der Arbeitgeber darf vom Auszubildenden weder verlangen, seine Stunden am Samstag „nachzuholen", noch abends nach dem Unterricht in den Betrieb zu kommen. Das ist einer der häufigsten Missbräuche, insbesondere im Lebensmittelhandwerk und im Friseurgewerbe.

Dritte Regel: Der Status als Minderjähriger geht dem Status als Auszubildender vor. Solange der Jugendliche nicht 18 Jahre alt ist, genießt er den Schutz des Kapitels über junge Arbeitnehmer – unabhängig von den Gepflogenheiten des Unternehmens.

Die Tabelle der Höchstarbeitszeiten

SituationTägliche ArbeitszeitWöchentliche ArbeitszeitRechtsgrundlage
Auszubildender unter 18 Jahren8 Std.35 Std.Art. L. 3162-1
Minderjähriger Auszubildender mit Ausnahmegenehmigung10 Std.40 Std.Art. L. 3162-1 (Ausnahme)
Auszubildender von 14–16 Jahren (Schulferien)7 Std.35 Std.Art. L. 4153-3
Volljähriger Auszubildender10 Std. (12 Std. per Vereinbarung)48 Std., 44 Std. über 12 WochenArt. L. 3121-18 und L. 3121-22

Bei volljährigen Auszubildenden kann die tägliche Arbeitszeit durch Tarifvereinbarung oder bei erhöhtem Arbeitsanfall auf 12 Stunden ausgedehnt werden, doch der Durchschnitt über zwölf aufeinanderfolgende Wochen darf niemals 44 Stunden überschreiten und die einzelne Woche nie 48 Stunden. Diese Obergrenzen sind zwingendes Recht: Kein Vertrag darf davon abweichen.

Darf ein minderjähriger Auszubildender Überstunden leisten?

Ja, aber nicht uneingeschränkt. Genau hier spielt sich der Großteil der Rechtsstreitigkeiten ab.

Seit dem Dekret Nr. 2022-1198 vom 30. August 2022 wurde die Regelung für bestimmte Branchen gelockert: Der Arbeitgeber darf einen minderjährigen Auszubildenden bis zu 10 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche beschäftigen, sofern er eine vorherige Meldung an die Arbeitsinspektion, den Betriebsarzt und das CFA richtet. Zuvor war eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, was zahlreiche Baustellen blockierte.

Von diesem vereinfachten Verfahren betroffen sind insbesondere:

  • das Bau- und Tiefbaugewerbe;
  • der Garten- und Landschaftsbau;
  • die Hotellerie und Gastronomie;
  • Bäckerei, Konditorei, Metzgerei und Wurstwarenherstellung;
  • die Live- und Aufzeichnungsbranche der darstellenden Künste (mit eigenen Regeln für Kinder).

Außerhalb dieser Branchen oder oberhalb von 40 Stunden muss der Arbeitgeber eine individuelle Ausnahmegenehmigung des Arbeitsinspektors einholen, nach zustimmender Stellungnahme des Betriebsarztes. „Zustimmende Stellungnahme" bedeutet: Eine Ablehnung des Arztes blockiert die Ausnahmegenehmigung – es handelt sich nicht um eine bloße Anhörung.

Ein Punkt, den viele Arbeitgeber übersehen: Die Ausnahmegenehmigung erlaubt die Überschreitung, macht sie aber nicht kostenlos. Die über 35 Stunden hinaus geleisteten Stunden bleiben vollwertige Überstunden, mit Ausgleichsruhezeit oder Zuschlag.

Wie werden diese Stunden vergütet?

Es gilt der allgemeine Tarif (Artikel L. 3121-36):

WochenstundenGesetzlicher Zuschlag
Von der 36. bis zur 43. Stunde+ 25 %
Ab der 44. Stunde+ 50 %

Achtung vor einer Berechnungsfalle: Der Zuschlag wird auf das tatsächliche Gehalt des Auszubildenden angewendet, also auf seinen Prozentsatz des Mindestlohns (Smic) je nach Alter und Vertragsjahr. Ein 17-jähriger Auszubildender im ersten Lehrjahr erhält 27 % des Smic; seine Überstunden werden ausgehend von dieser Basis erhöht, nicht vom vollen Smic. Um Zeile für Zeile zu prüfen, ermöglicht unser Gehaltsrechner die vollständige Neuberechnung einer Lohnabrechnung.

Eine Branchenvereinbarung kann einen niedrigeren Zuschlag vorsehen, jedoch nie unter 10 %. In der Hotellerie und Gastronomie werden die ersten vier Überstunden beispielsweise in bestimmten Fällen nur mit 10 % vergütet: Es lohnt sich, den eigenen Tarifvertrag aufmerksam zu lesen. Ein gedrucktes Exemplar des Tarifvertrags der eigenen Branche, erhältlich in juristischen Fachbuchhandlungen, bleibt das schnellste Mittel, um eine Diskussion mit dem Arbeitgeber zu entscheiden.

Nachtarbeit, Sonntage, Feiertage: Was verboten ist

Das ist der Teil des Rechts mit dem stärksten Schutz – und der am häufigsten verletzt wird.

Die Nachtarbeit

Für Auszubildende zwischen 16 und 18 Jahren gilt als Nacht die Zeit von 22 bis 6 Uhr; für unter 16-Jährige von 20 bis 6 Uhr (Artikel L. 3163-1). Arbeit in diesen Zeitfenstern ist grundsätzlich verboten.

Branchenspezifische Ausnahmen bestehen, geregelt durch Artikel L. 3163-2 und das Dekret von 2022:

  • Bäckerei und Konditorei: Arbeit ab 4 Uhr morgens möglich;
  • Hotellerie und Gastronomie: bis 23:30 Uhr;
  • Veranstaltungsbranche, Pferderennen, Diskotheken: Sonderregelungen;
  • in allen Fällen ist eine Gegenleistung in Form von Ruhezeit verpflichtend, und der Jugendliche muss von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.

Diese Ausnahmen gelten nicht automatisch: Sie setzen je nach Branche eine Genehmigung oder eine Meldung voraus. Ein Konditor-Azubi, der um 4 Uhr beginnt, handelt rechtmäßig; ein Kfz-Azubi, der um 22:30 Uhr Feierabend macht, nicht.

Wer vor Sonnenaufgang anfängt, für den wird die Frage des Schlafs zentral: Eine lichtundurchlässige Schlafmaske und dicke Vorhänge tun für die Gesundheit eines Bäckerlehrlings mehr als jeder Motivationsratschlag.

Die tägliche und wöchentliche Ruhezeit

Die Ruhezeit ist das eigentliche Schutzgeländer des Systems:

  • tägliche Ruhezeit: 12 zusammenhängende Stunden für 16- bis 18-Jährige, 14 Stunden für unter 16-Jährige (gegenüber 11 Stunden bei Volljährigen);
  • wöchentliche Ruhezeit: 2 aufeinanderfolgende Tage, darunter grundsätzlich der Sonntag;
  • Pflichtpause: 30 zusammenhängende Minuten nach 4,5 Stunden Arbeit (gegenüber 6 Stunden bei Erwachsenen).

Die 12-stündige tägliche Ruhezeit ist reine Mathematik: Ein minderjähriger Auszubildender, der um 23:30 Uhr aufhört, darf am nächsten Tag nicht vor 11:30 Uhr wieder anfangen. Diese Rechnung – mehr noch als das grundsätzliche Verbot – bringt die meisten schlecht geplanten Dienstpläne in der Hotellerie ins Straucheln.

Junge Frau mit blauer Schürze und Schutzbrille, die in einer Werkstatt eine Elektronikplatine repariert

Sonntage und Feiertage

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht an Feiertagen arbeiten – außer in den in Artikel R. 3164-2 aufgeführten Branchen: Hotellerie, Gastronomie, Partyservice, Cafés und Tabakläden, Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Wurstwarenherstellung, Käse- und Molkereigeschäfte, Fischhandel, Blumenhandel, Gartencenter, Veranstaltungsbetriebe.

Der 1. Mai bildet eine Ausnahme: Er ist für alle arbeitsfrei, auch für minderjährige Auszubildende, außer in Betrieben, die ihre Tätigkeit nicht unterbrechen können.

Wie prüft man, ob die eigenen Stunden richtig erfasst werden?

Recht nützt nichts ohne Beweise. Drei Reflexe sind mehr wert als lange Erklärungen.

1. Eine eigene Stundenaufzeichnung führen. Täglich Ankunftszeit, Pause und Gehzeit notieren. Ein einfaches Notizbuch im Taschenformat genügt und ist besser als eine Datei auf einem Handy, das verloren gehen kann. Im Streitfall vor dem Arbeitsgericht stellt eine regelmäßig geführte Aufzeichnung einen zulässigen Beweisansatz dar: Seit dem Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 18. März 2020 muss der Arbeitnehmer lediglich „hinreichend präzise" Angaben vorlegen; es ist dann Sache des Arbeitgebers, darauf zu antworten.

2. Die Lohnabrechnung kontrollieren. Die Abrechnung muss die normalen Stunden von den zuschlagspflichtigen Stunden unterscheiden und den angewandten Satz ausweisen. Wenn die Zeile „Überstunden" nie erscheint, obwohl sich 39-Stunden-Wochen aneinanderreihen, stimmt etwas nicht.

3. In der richtigen Reihenfolge Alarm schlagen. Zuerst den Ausbildungsmeister, der oft gutgläubig handelt; dann die CFA-Vertrauensperson, deren Vermittlungsauftrag in Artikel L. 6231-2 vorgesehen ist; und schließlich, wenn sich nichts bewegt, die Arbeitsinspektion (Dienststellen der DREETS) oder den Ausbildungsmediator der Kammern (CMA, CCI), der kostenlos angerufen werden kann.

Der Ausbildungsmediator kann vom Auszubildenden oder seinem gesetzlichen Vertreter bei jeder Streitigkeit mit dem Arbeitgeber angerufen werden – ohne Anwalt und ohne Gang zum Arbeitsgericht.

Wird die Lage unerträglich, sollte man die Folgen eines Ausstiegs kennen: Unser Artikel über die Auflösung des Ausbildungsvertrags: Rechte und Verfahren 2026 erläutert die Fristen und das Vorgehen im Detail.

Und wenn der Arbeitgeber die Regeln nicht einhält?

Die Sanktionen sind nicht symbolisch. Die Missachtung der Höchstarbeitszeiten für junge Arbeitnehmer stellt eine Ordnungswidrigkeit der 4. Klasse dar, die so oft geahndet wird, wie Beschäftigte betroffen sind (Artikel R. 3165-1 ff.). Die Arbeitsinspektion kann zudem den Ausbildungsvertrag aussetzen – bei Fortzahlung der Vergütung zu Lasten des Arbeitgebers – und ein Verbot aussprechen, weitere Auszubildende einzustellen.

Auf Seiten des Auszubildenden gibt es zwei Wege:

  • die Nachforderung von Lohn vor dem Arbeitsgericht für nicht bezahlte Überstunden, rückwirkend für 3 Jahre (Verjährung nach Artikel L. 3245-1);
  • die gerichtliche Vertragsauflösung oder die einseitige Beendigung (prise d'acte), die schwerwiegender ist und groben Pflichtverletzungen vorbehalten bleibt.

In der Praxis führt die Mediation in den meisten Fällen zum Erfolg: Die meisten Kleinstunternehmen kennen schlicht die Regel der 12 Stunden Ruhezeit oder die Pflicht zur vorherigen Meldung nicht.

Junger Auszubildender mit blauer Schürze und Schutzbrille in einer mit Werkzeugmaschinen ausgestatteten Werkstatt

Die fünf häufigsten Fehler

  1. Glauben, das CFA „zähle nicht". Eine Unterrichtswoche ist eine Arbeitswoche: Es ist nichts nachzuholen.
  2. Ausnahmegenehmigung und Dauererlaubnis verwechseln. Die Branchenmeldung muss erneuert und sowohl dem Betriebsarzt als auch dem CFA übermittelt werden.
  3. Vergessen, dass der Zuschlag auf das Ausbildungsgehalt berechnet wird, nicht auf den vollen Smic.
  4. Informelle „Freizeitausgleich"-Stunden akzeptieren. Den Ersatz-Ausgleichsruhezeitanspruch gibt es, doch er muss durch Vereinbarung vorgesehen sein und auf der Lohnabrechnung erscheinen.
  5. Müdigkeit unterschätzen. Versetzte Arbeitszeiten vervielfachen das Arbeitsunfallrisiko bei unter 25-Jährigen, wie das INRS in seinen Kampagnen zu jungen Beschäftigten regelmäßig betont. Bequeme Sicherheitsschuhe und ausreichend Schlaf wiegen mehr als alle Präventionsreden.

Was sich zum Ausbildungsstart 2026 ändert (oder nicht)

Kein Rechtstext hat 2026 den Schutzsockel für junge Arbeitnehmer verändert: Die Obergrenzen von 8 Std./35 Std. und die Ausnahmen bei 10 Std./40 Std. bleiben in Kraft. Die Debatten des Jahres drehten sich um anderes – um die Finanzierung der Ausbildung, die Kürzung der Arbeitgeberzuschüsse und die Höhe der Vertragskostenübernahme.

Dieser Kontext hat allerdings eine indirekte Wirkung in der Praxis: Bei gekürzten Zuschüssen erwarten manche Unternehmen mehr von ihren Auszubildenden, mitunter über das gesetzlich Zulässige hinaus. Die eigenen gesetzlichen Arbeitszeiten zu kennen, wird damit ebenso zum Verhandlungsinstrument wie zum Schutz. Um das wirtschaftliche Umfeld Ihres Vertrags zu verstehen, ordnet unsere Analyse der Ausbildungsreform 2026 diese Entscheidungen ein.

Und schließlich eine einfache Regel für alle, die noch einen Vertrag suchen: Im Vorstellungsgespräch nach den tatsächlichen Arbeitszeiten und dem typischen Dienstplan zu fragen, hat noch nie eine Stelle gekostet. Im Gegenteil, es signalisiert einen ernsthaften Bewerber. Die online veröffentlichten Ausbildungsangebote nennen im Übrigen immer häufiger die Arbeitszeitspanne – ein Kriterium, das ebenso zu vergleichen ist wie das Gehalt.

Ein letzter praktischer Rat: Vertrag, Lohnabrechnungen, Tarifvertrag und Stundenaufzeichnung in einem Ordner mit Klarsichthüllen aufbewahren. An dem Tag, an dem eine Diskussion eskaliert, ist alles am selben Ort – und genau das macht oft den Unterschied.

Quellen und Referenzen: Code du travail (Artikel L. 3162-1 bis L. 3164-8, L. 6222-24, L. 3121-36, L. 3245-1), Dekret Nr. 2022-1198 vom 30. August 2022, Ministère du Travail (travail-emploi.gouv.fr), service-public.fr, INRS, Cour de cassation, chambre sociale, 18. März 2020 (Nr. 18-10.919).

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