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Auslandsaufenthalt während der Ausbildung 2026: So funktioniert es

„Als Azubi kann man sowieso nicht ins Ausland gehen." Diesen Satz hören Tausende Auszubildende jedes Jahr — von einem Mitschüler, manchmal auch von einem schlecht informierten Ausbilder. Er ist seit 2018 schlicht falsch.

Kurz gesagt: Ein Auszubildender kann einen Teil seines Vertrags im Ausland absolvieren, sowohl im Unternehmen als auch in einem Bildungszentrum, und zwar für eine Dauer von wenigen Tagen bis zu einem Jahr. Das französische Gesetz vom 5. September 2018 „für die Freiheit, seine berufliche Zukunft zu wählen" hat einen einfachen Mechanismus geschaffen: Ab 4 Wochen wird der französische Ausbildungsvertrag „in den Ruhezustand versetzt" (Artikel L. 6222-42 und L. 6222-44 des französischen Arbeitsgesetzbuchs). Das aufnehmende ausländische Unternehmen ist dann allein für Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit verantwortlich; der französische Arbeitgeber setzt die Gehaltszahlung und die entsprechenden Sozialabgaben aus. Unterhalb von 4 Wochen läuft der Vertrag normal weiter: Der Auszubildende wird weiterhin von seinem französischen Arbeitgeber bezahlt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Erasmus+ (Stipendien, verwaltet von der Agentur Erasmus+ France / Éducation Formation), ergänzt durch regionale Beihilfen, den OPCO und mitunter das Unternehmen. Eine Mustervereinbarung (Erlass vom 22. Januar 2020) muss zwischen dem Auszubildenden, dem Arbeitgeber, dem Ausbildungszentrum (CFA) und den aufnehmenden Einrichtungen unterzeichnet werden. Rechnen Sie mit 4 bis 6 Monaten Vorbereitung: Für eine Abreise im April 2027 beginnt man jetzt mit den Unterlagen.

Mann bei der Arbeit in einer Kfz-Werkstatt, durch eine Glaswand gesehen, umgeben von Bauteilen und Werkzeugen

Darf ein Auszubildender wirklich ins Ausland gehen?

Ja, und die Rechtslage ist eindeutig. Die Artikel L. 6222-42 bis L. 6222-44 des französischen Arbeitsgesetzbuchs regeln die internationale Mobilität von Auszubildenden, innerhalb wie außerhalb Europas. Der Text sieht vor, dass „die Dauer des Mobilitätszeitraums auf ein Jahr ausgedehnt werden kann" — in bestimmten längeren Ausbildungsgängen also ein ganzes Jahr in Deutschland, Spanien, Irland oder Québec.

Zwei Regelungen bestehen nebeneinander, und die Schwelle von vier Wochen trennt sie.

Dauer der MobilitätStatus des französischen VertragsWer zahlt das Gehalt?Wer trägt die Risiken?
Bis zu 4 WochenVollständig aufrechterhaltenDer französische ArbeitgeberDer französische Arbeitgeber (Arbeitsunfall-/Berufskrankheitsschutz bleibt bestehen)
Mehr als 4 WochenIn den Ruhezustand versetztAussetzung des französischen GehaltsDie aufnehmende Einrichtung im Ausland

Der „Ruhezustand" ist weder eine Kündigung noch eine schlichte Aussetzung: Der Vertrag besteht fort, der Zeitraum zählt zur Gesamtdauer des Vertrags, und der Auszubildende kehrt nach der Rückkehr auf seine Stelle zurück. Ausgesetzt werden die wechselseitigen Pflichten des französischen Arbeitgebers (Vergütung, Weisungsbefugnis, Haftung), solange der Auszubildende anderswo arbeitet.

„Der im Ausland absolvierte Mobilitätszeitraum wird auf die Dauer des Ausbildungsvertrags angerechnet." — Artikel L. 6222-42 des französischen Arbeitsgesetzbuchs

Achtung auf eine praktische Folge, die oft übersehen wird: Während des Ruhezustands erhält der Auszubildende sein französisches Gehalt nicht mehr. Das Erasmus+-Stipendium und gegebenenfalls eine Vergütung des ausländischen Unternehmens treten an dessen Stelle. Die Budgetrechnung muss vor der Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen — nicht erst bei der Ankunft in Dublin.

Welche Programme finanzieren eine Mobilität in der Ausbildung?

Erasmus+, der wichtigste Zugang

Erasmus+ betrifft nicht nur Universitätsstudierende. Der Bereich „Berufsbildung" (EFP) finanziert ausdrücklich auch Auszubildende. Kurzzeitmobilitäten (10 bis 89 Tage) und Langzeitmobilitäten (90 Tage bis 12 Monate, Programm ErasmusPro) stehen jedem Auszubildenden offen, der an einem CFA eingeschrieben ist, das ein Projekt trägt oder über die akkreditierte Erasmus+-Charta verfügt.

Konkret deckt das Stipendium ab:

  • eine Reisekostenpauschale, berechnet nach Entfernung (Kilometerbänder);
  • eine tägliche individuelle Unterstützung für Unterkunft und Lebenshaltung, je nach Land gestaffelt;
  • eine erhöhte Inklusionsförderung für Auszubildende mit Behinderung oder in sozioökonomisch schwierigen Verhältnissen;
  • eine sprachliche Vorbereitung online über die zugehörige Plattform.

Der entscheidende Punkt: Nicht der Auszubildende bewirbt sich, sondern die Einrichtung. Ihre erste Frage an das CFA sollte daher lauten: „Sind Sie Erasmus+-akkreditiert oder Mitglied eines Konsortiums?" Lautet die Antwort nein, gibt es regionale Konsortien und Zusammenschlüsse von Ausbildungszentren (insbesondere über die Handwerks- und Handelskammern), die Projekte stellvertretend für kleinere Einrichtungen tragen.

Die weiteren Finanzierungsquellen

  • Die Regionen: Die meisten bieten Beihilfen zur internationalen Mobilität für Auszubildende an (Beträge und Bedingungen sehr unterschiedlich — erkundigen Sie sich beim Regionalrat Ihres Ausbildungsorts).
  • Die OPCO: Manche Kompetenzträger übernehmen Nebenkosten (Versicherung, Visum, Unterkunft) im Rahmen der mobilitätsbezogenen Ausgaben.
  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk (OFAJ/DFJW) und das Office franco-québécois pour la jeunesse (OFQJ), unverzichtbar für diese beiden Ziele.
  • Das französische Unternehmen, das sich entscheiden kann, das Gehalt ganz oder teilweise auch während des Ruhezustands weiterzuzahlen — nichts hindert es daran, und das ist ein Verhandlungsargument.

Für die praktische Organisation planen Sie großzügig: Ein Universal-Reisestecker erspart die böse Überraschung am ersten Abend in Irland oder Polen, und ein Hartschalen-Handgepäckkoffer in zugelassenen Maßen bewahrt Sie vor den Last-Minute-Gebühren der Billigfluglinien.

Junger Mann im beigen Hemd sitzt an einem Schreibtisch einer Frau gegenüber bei einem Vorstellungsgespräch

Welche Formalitäten für eine sorgenfreie Abreise?

Die Mobilitätsvereinbarung, das zentrale Dokument

Der Erlass vom 22. Januar 2020 hat die geltenden Mustervereinbarungen festgelegt. Es gibt zwei Fassungen: eine für Mobilitäten unter 4 Wochen (Vertrag bleibt bestehen), die andere für Mobilitäten über 4 Wochen (Ruhezustand). Die Vereinbarung wird unterzeichnet von:

  1. dem Auszubildenden (und seinem gesetzlichen Vertreter, sofern minderjährig);
  2. dem französischen Arbeitgeber;
  3. dem französischen Ausbildungszentrum (CFA);
  4. dem aufnehmenden Unternehmen und/oder der aufnehmenden Bildungseinrichtung im Ausland.

Sie legt Daten, pädagogische Ziele, Bewertungsmodalitäten, Verantwortlichkeiten in Sachen Gesundheit und Sicherheit, die Sozialversicherungsregelung sowie die Unterbringungsmodalitäten fest. Reisen Sie niemals ohne unterzeichnete Vereinbarung ab: Sie sichert die Anerkennung Ihres Abschlusses und Ihre Rückkehr ins Unternehmen.

Sozialversicherung: der Punkt, den man nicht verpassen darf

Für eine Mobilität innerhalb der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/CEAM) über Ihr Ameli-Konto. Sie ist kostenlos, aber rechnen Sie mit rund zwei Wochen Bearbeitungszeit: frühzeitig beantragen. Sie ermöglicht den Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung im Aufenthaltsland zu denselben Bedingungen wie für dort Versicherte.

Achtung: Die CEAM deckt weder Rückführung noch Haftpflicht noch private Behandlungen ab. Eine ergänzende Reiseversicherung ist dringend zu empfehlen und wird von der aufnehmenden Einrichtung oft ausdrücklich verlangt. Für Ziele außerhalb Europas (Kanada, USA …) gilt das französische System nicht mehr: Der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung wird zwingend, und das bilaterale Abkommen Frankreich-Québec sollte beim CLEISS (Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale) überprüft werden.

Zur Arbeitsunfallversicherung: Während des Ruhezustands gilt das Recht des Aufnahmelands. Die Vereinbarung muss ausdrücklich benennen, wer was versichert. Im Zweifelsfall sind das CFA und der OPCO Ihre Ansprechpartner.

Visum und Aufenthaltstitel

Für französische Staatsangehörige in Europa keinerlei Formalitäten. Außerhalb der EU ist ein Praktikums- oder befristetes Arbeitsvisum fast immer erforderlich: Die Bearbeitungsfristen (oft 6 bis 12 Wochen) bestimmen den gesamten Zeitplan. Für in Frankreich lebende ausländische Auszubildende erfordert die Mobilität zusätzliche Aufmerksamkeit bezüglich der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Rückkehr — ein Punkt, der weit im Voraus bei der Präfektur zu klären ist.

Wie überzeugt man seinen Arbeitgeber?

Das ist oft der heikelste Schritt. Der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden: Die Mobilität setzt seine Zustimmung voraus. Hier die Argumente, die tatsächlich wirken.

  • Die Kosten sind null, mitunter sogar vorteilhaft. Im Ruhezustand zahlt das Unternehmen für diesen Zeitraum kein Gehalt. Die Mobilität kostet es in den meisten Fällen nur Verwaltungsaufwand.
  • Die Sprachkompetenz kommt ins Unternehmen zurück. Wer drei Monate in einem deutschen oder spanischen KMU verbracht hat, wird zum natürlichen Ansprechpartner für ausländische Kunden und Lieferanten.
  • Das HR-Argument. Ein Unternehmen, das eine Mobilität begleitet, pflegt seine Arbeitgebermarke — ein echter Hebel in Branchen mit Fachkräftemangel.
  • Der ausgehandelte Zeitplan. Schlagen Sie eine geschäftsschwache Phase statt einer Auslastungsspitze vor.

Bereiten Sie eine einseitige schriftliche Unterlage vor: Ziele, Termine, aufnehmendes Unternehmen, Finanzierung, was Sie mitbringen werden. Dieselbe Strukturierungsarbeit wie beim erfolgreichen Bewerbungsgespräch für die Ausbildung. Und falls Ihre Unternehmenssuche noch nicht abgeschlossen ist, kann die Erwähnung eines Mobilitätsprojekts sogar zum Unterscheidungsmerkmal werden: Sehen Sie sich unsere Ausbildungsangebote an und behalten Sie das Ausland im Blick.

Ein Notizbuch im A5-Format zum Festhalten der pädagogischen Ziele und der wöchentlichen Nachverfolgung macht bei der Rückkehr einen besseren Eindruck als ein Stapel Urlaubsfotos: Die meisten Ausbildungszentren verlangen einen Abschlussbericht.

Zwei junge Angestellte mit Kopfhörern arbeiten an Computern in einem hellen Büro

Rückwärtsplanung: Wann was tun?

Ein Mobilitätsprojekt baut sich über mindestens vier bis sechs Monate auf. Hier ein realistischer Zeitplan für eine Abreise im Frühjahr 2027.

ZeitpunktMaßnahme
6 Monate vorher (September 2026)Erasmus+-Akkreditierung des CFA prüfen, Mobilitätsbeauftragten ermitteln
5 Monate vorherZeitraum mit dem Arbeitgeber festlegen, schriftliche Grundsatzzusage einholen
4 Monate vorherAufnehmendes Unternehmen suchen (Netzwerk des CFA, Konsortium, Kammern)
3 Monate vorherStipendienantrag zusammenstellen, Sprachtests, Budgetplanung
2 Monate vorherMobilitätsvereinbarung erstellen und von allen vier Parteien unterzeichnen lassen
6 Wochen vorherCEAM über Ameli beantragen, Zusatzversicherung abschließen, Unterkunft buchen
3 Wochen vorherTickets, Zahlungsmittel ohne Auslandsgebühren einrichten, sprachliche Vorbereitung
RückkehrBericht an das CFA, Aktualisierung von Lebenslauf und Portfolio, Europass-Auswertung

Das Budget, Posten für Posten

Das Erasmus+-Stipendium deckt das Wesentliche ab, aber selten alles. Planen Sie ein:

  • Unterkunft: der schwerste Posten. WG, Wohnheime für junge Berufstätige oder eine vom aufnehmenden Unternehmen angebotene Unterkunft.
  • Kaution: oft ein bis zwei Monatsmieten, in Vorleistung.
  • Nahverkehr: Monatsabo, gleich nach der Ankunft einplanen.
  • Bankgebühren: Eine Karte ohne Fremdwährungsgebühren wird außerhalb der Eurozone unverzichtbar.

Falls die Unterkunft ein Knackpunkt bleibt, listet unser Dossier zu den finanziellen Hilfen in der Ausbildung die verfügbaren Programme auf — manche lassen sich auch während der Mobilität aktivieren.

Was bringt eine Mobilität konkret ein?

Die Anerkennung des Erworbenen

Das Referenzdokument ist der Europass Mobilität, ausgestellt über die Agentur Erasmus+ France. Er listet die erworbenen Kompetenzen, die ausgeführten Aufgaben und die von der aufnehmenden Einrichtung bestätigten Lernergebnisse auf. Er gehört in den Lebenslauf und wird in allen 27 Mitgliedstaaten anerkannt.

Für französische Berufsabschlüsse kann der Mobilitätszeitraum in die Pflichtausbildung integriert werden: Das CFA rechnet die im Ausland absolvierten Stunden dann in Ausbildungsstunden oder Betriebszeiten um. Dieser Punkt muss vor der Abreise in der Vereinbarung geklärt werden: Nur so ist sichergestellt, dass für die Prüfung keine Stunde verloren geht.

Die Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit

Von der Europäischen Kommission durchgeführte Verbleibstudien zu Absolventinnen und Absolventen der Berufsbildung zeigen einen klaren Einstellungsvorteil für Profile mit Mobilitätserfahrung — mehr Selbstständigkeit, Anpassungsfähigkeit, Sprachkenntnisse. In exportorientierten Branchen (Industrie, Logistik, Hotellerie und Gastronomie, Weinbau, Luxusgüter) ist das ein direktes Unterscheidungsmerkmal.

Um daraus Kapital zu schlagen, zwei einfache Reflexe: nach der Rückkehr ein anerkanntes Sprachzertifikat ablegen (etwa TOEIC oder Goethe-Zertifikat) — ein vor der Abreise gekauftes TOEIC-Vorbereitungsbuch rentiert sich schnell — und jeden Einsatz in einem Portfolio dokumentieren. Ein Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung hilft außerdem beim Sprachtraining im Großraumbüro oder in einer geteilten Wohnung.

Und wenn es schiefgeht?

Die Vereinbarung regelt die Bedingungen eines vorzeitigen Abbruchs. Bei ernsthaften Problemen (nicht vertragsgemäße Arbeitsbedingungen, Unterbringungsschwierigkeiten, persönliche Situation) ist eine vorzeitige Rückkehr möglich: Der französische Vertrag läuft zu dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Datum normal weiter. Wenden Sie sich sofort an den Mobilitätsbeauftragten des CFA, der während des gesamten Zeitraums Ihr Ansprechpartner bleibt, sowie gegebenenfalls an das französische Konsulat.

Die Fehler, die teuer zu stehen kommen

  1. Ohne unterzeichnete Vereinbarung abreisen: Der Zeitraum wird möglicherweise pädagogisch nicht anerkannt, und der Versicherungsschutz bleibt unklar.
  2. Vergessen, den OPCO zu informieren: Manche Kostenübernahmen müssen im Voraus beantragt werden, niemals rückwirkend.
  3. Den Gehaltsausfall im Ruhezustand unterschätzen und nach drei Wochen im Minus stehen.
  4. Das Reiseziel vor dem pädagogischen Projekt wählen: Die Mobilität muss dem Abschluss dienen, nicht umgekehrt. Ausbildungszentren lehnen rein touristische Projekte regelmäßig ab.
  5. Die sprachliche Vorbereitung vernachlässigen: Die Online-Sprachförderplattform von Erasmus+ ist kostenlos und lässt sich schon ab dem Herbst nutzen. Ein Handbuch für professionelle Konversation auf Englisch ergänzt die Online-Module sinnvoll.

Eine Ausbildung sperrt niemanden in einen Umkreis von 30 Kilometern ein. Der rechtliche Rahmen besteht seit 2018, die Finanzierungen sind vorhanden, und immer mehr Ausbildungszentren strukturieren ihr Angebot. Bleibt die einzige wirkliche Bedingung: früh anfangen und fragen. Die Frage, die Sie gleich zu Beginn des Ausbildungsjahres Ihrem CFA-Ansprechpartner stellen sollten, passt in einen Satz — „Was braucht es, damit ich im Frühjahr ins Ausland gehen kann?"

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