Den Betrieb wechseln, eine unpassende Situation beenden oder auf einen pflichtvergessenen Arbeitgeber reagieren: einen Ausbildungsvertrag aufzulösen ist ein Recht, doch das Verfahren hängt vom Zeitpunkt und vom Grund ab. Hier ist, was du 2026 wissen musst, um es regelkonform zu tun und schnell wieder durchzustarten.
Kurz gesagt: Während der ersten 45 Tage tatsächlicher Anwesenheit im Betrieb ist die Auflösung frei und ohne Grund möglich, durch ein einfaches Schreiben. Danach muss sich ein Auszubildender, der kündigen möchte, an den Schlichter der Ausbildung wenden und anschließend den Arbeitgeber benachrichtigen. Nach der Auflösung behältst du deinen Status und kannst bis zu 6 Monate am CFA bleiben, um einen neuen Betrieb zu finden.
Welche Regeln gelten während der Probezeit?
Der Ausbildungsvertrag umfasst eine Probezeit von 45 Tagen. Wichtiger Punkt: Es handelt sich um 45 Tage praktischer Ausbildung im Betrieb, also die tatsächlich gearbeiteten Tage, und nicht um 45 Kalendertage. Die am CFA verbrachte Zeit zählt bei dieser Berechnung nicht mit.
Während dieser Zeit ist die Auflösung frei, ohne Grund und ohne Abfindung. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Auszubildende können sie durch ein der anderen Partei sowie dem Leiter des CFA zugestelltes Schreiben beenden. Das ist das einfachste Zeitfenster, um sich zu trennen, wenn die Stelle nicht dem entspricht, was angekündigt wurde.
Wie löst man den Vertrag nach der Probezeit auf?
Sind die 45 Tage vorbei, wird die Auflösung reglementiert. Es gibt mehrere Wege, je nachdem, wer die Initiative ergreift:
- Einvernehmliche Vereinbarung: Arbeitgeber und Auszubildender unterzeichnen gemeinsam ein Schreiben, das die Auflösung festhält. Das ist der schnellste Weg, wenn beide Parteien einverstanden sind.
- Kündigung durch den Auszubildenden: Seit der Reform von 2018 kann der Auszubildende kündigen, doch ein genaues Verfahren ist erforderlich (siehe unten).
- Entlassung durch den Arbeitgeber: bei schwerem Fehlverhalten, festgestellter Untauglichkeit oder höherer Gewalt, unter Einhaltung des Arbeitsrechts.
- Endgültiger Ausschluss vom CFA: Er kann zur Auflösung des Vertrags führen.

Kündigung: der Weg über den Schlichter ist Pflicht
Das ist der Schritt, den viele Auszubildende übersehen. Um nach der Probezeit zu kündigen, musst du dich an den Schlichter der Ausbildung wenden, der deiner Berufskammer angegliedert ist (CCI, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer). Diese Anrufung ist kostenlos und verpflichtend.
Der einzuhaltende Zeitablauf:
- Du wendest dich an den Schlichter der Ausbildung.
- Anschließend informierst du deinen Arbeitgeber, mindestens 5 Tage nach der Anrufung.
- Die Auflösung wird frühestens 7 Tage nach der Information des Arbeitgebers wirksam.
Ohne den vorherigen Weg über den Schlichter ist die Kündigung eines Auszubildenden rechtlich nicht gültig. Verlasse deine Stelle niemals, bevor du dieses Verfahren abgeschlossen hast.
Neu 2026: die sofortige Auflösung bei schweren Pflichtverletzungen
Eine wichtige Neuerung erleichtert den Ausstieg, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt. Bei schweren Pflichtverletzungen (nicht gewährleistete Sicherheit, ausbildungsfremde Aufgaben, nicht gezahltes Gehalt …) kann der Auszubildende seinen Vertrag sofort auflösen, ohne den Schlichter anzurufen und ohne Kündigungsfrist. Bewahre im Streitfall alle Beweise auf (schriftlicher Austausch, Lohnabrechnungen): Sie sind nützlich, wenn die Angelegenheit vor das conseil de prud'hommes gebracht wird.
Was geschieht nach der Auflösung?
Gute Nachricht: Eine Auflösung lässt dich nicht ohne Sicherheitsnetz zurück. Du behältst deinen Status als Teilnehmer der beruflichen Bildung und kannst deinen Unterricht am CFA 6 Monate lang fortsetzen, während du einen neuen Arbeitgeber suchst. Während dieser Suche wird eine Vergütung vom Staat übernommen, mindestens in Höhe deines Ausbildungsgehalts, und du behältst deinen Sozialversicherungsschutz.
| Schritt | Frist / Dauer | Kernpunkt |
|---|---|---|
| Probezeit | 45 gearbeitete Tage | Freie Auflösung, ohne Grund |
| Kündigung nach der Probezeit | 5 Tage, dann 7 Tage | Zuerst Schlichter verpflichtend |
| Schwere Pflichtverletzungen | Sofort | Ohne Schlichter und ohne Frist |
| Verbleib am CFA | Bis zu 6 Monate | Status und Vergütung bleiben erhalten |
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Eine Auflösung ist kein Scheitern: Gut gemacht, ermöglicht sie dir, einen besser passenden Betrieb zu finden und dabei deine Rechte und deine Ausbildung zu bewahren.