0 Angebote · 0 Ausbildungen
Alternance · Apprentissage · Droits de l'alternant · Contrat · Conseils

Homeoffice im dualen Studium und in der Ausbildung 2026: Ihre Rechte und die richtige Organisation

„Mein Ausbilder hat mir zwei Homeoffice-Tage pro Woche angeboten. Ich habe sofort Ja gesagt … und seitdem sitze ich allein vor meinem Bildschirm und traue mich nicht, jemanden zu stören." Dieses Feedback, das uns im vergangenen September erreichte, bringt das Paradox des Homeoffice in der Ausbildung recht gut auf den Punkt: echter Komfort – und ein echtes Risiko für junge Menschen in Ausbildung.

Kurz gefasst: Keine Rechtsvorschrift verbietet Homeoffice für Auszubildende oder für Beschäftigte in einem Qualifizierungsvertrag (contrat de professionnalisation). Wer eine Ausbildung absolviert, ist Arbeitnehmer und unterliegt denselben Regeln wie die übrigen Beschäftigten: also der Kollektivvereinbarung oder der Betriebscharta, andernfalls einer einfachen Vereinbarung zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber (Artikel L. 1222-9 des französischen Arbeitsgesetzbuchs). Homeoffice ist immer beidseitig freiwillig: Weder das Unternehmen noch die auszubildende Person können es erzwingen, und eine Ablehnung durch den Auszubildenden darf kein Grund für eine Sanktion sein. In der Praxis ist die Herausforderung nicht juristischer, sondern pädagogischer Natur: Der Ausbildungsbeauftragte (maître d'apprentissage) muss weiterhin seine Betreuungsaufgabe erfüllen können (Artikel L. 6223-5), weshalb die meisten Unternehmen auf einen, manchmal zwei Tage begrenzen und Homeoffice in den ersten Wochen ausschließen. Finanziell gilt: Der Arbeitgeber muss die Arbeitsmittel stellen oder finanzieren und entstandene Kosten erstatten; die von Sozialbeiträgen befreite Pauschale liegt bei etwa 2,70 € pro Tag (URSSAF-Tabelle), also rund 10,70 € pro Monat bei einem Homeoffice-Tag pro Woche.

Eine ältere Frau erklärt einer jungen Frau eine Skizze, vor ihnen liegen Stoffe und Zeichnungen auf einem Tisch

Dürfen Auszubildende im Homeoffice arbeiten?

Ja. Und das ist wahrscheinlich die am häufigsten missverstandene Frage des gesamten Ausbildungsstarts.

Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die Auszubildende vom Homeoffice ausschließt. Die juristische Logik ist einfach: Der Ausbildungsvertrag ist ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag. Auszubildende haben daher – von ausdrücklichen Ausnahmen abgesehen – dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Beschäftigten des Unternehmens. Das ist der Grundsatz aus Artikel L. 6222-23 des Arbeitsgesetzbuchs. Das französische Arbeitsministerium hat dies in seinen Frage-Antwort-Katalogen im Zeitraum 2020–2021 mehrfach bestätigt, und diese Auslegung wurde seither nie infrage gestellt.

Dieselbe Logik gilt für den contrat de professionnalisation, der den allgemeinen Regeln befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge unterliegt.

Was es allerdings gibt, sind faktische Einschränkungen:

  • Manche Branchenvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen behalten Homeoffice Beschäftigten mit einer Mindestbetriebszugehörigkeit vor (häufig 3 bis 6 Monate), was einen Teil der Auszubildenden mit kurzen Verträgen automatisch ausschließt;
  • Viele Unternehmen sehen für neu eingestellte Personen – Auszubildende eingeschlossen – eine Eingewöhnungsphase in Präsenz von einem bis drei Monaten vor;
  • Bestimmte Ausbildungszentren (CFA) und Branchen (Bau, Gesundheit, Gastronomie, Industrie) halten Homeoffice aufgrund der Art des Berufs für unvereinbar mit dem Erlernen der praktischen Handgriffe.

Homeoffice ist kein einklagbarer Anspruch: Es ist eine Organisationsform, die verhandelt wird. Es darf Ihnen aber auch nicht allein deshalb verweigert werden, weil Sie in Ausbildung sind.

Ein wichtiger Punkt: Wenn Ihr Unternehmen über eine Kollektivvereinbarung oder eine Charta zum Homeoffice verfügt, die Sie nicht ausdrücklich ausschließt, muss der Arbeitgeber eine Ablehnung begründen (Artikel L. 1222-9). Bitten Sie höflich um eine schriftliche Begründung: In vielen Fällen zeigt die Antwort vor allem einen Reflex – und keine Regel.

Wie viele Homeoffice-Tage sind sinnvoll?

Auf dem Papier gibt es keine Obergrenze. In der Praxis bringt die duale Ausbildung ihre eigene Rechenlogik mit.

Denken Sie daran, dass Ihr Rhythmus ohnehin schon aufgeteilt ist: Wenn Sie 2 Tage im Betrieb und 3 Tage im Ausbildungszentrum sind oder im Wechsel Woche für Woche, verringert jeder Tag außerhalb des Betriebs Ihren Kontakt zum Beruf, zum Team und zur Betreuung. Wer im 2/3-Rhythmus einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeitet, verbringt nur noch einen einzigen Tag physisch im Unternehmen. Das ist sehr wenig zum Lernen.

AusbildungsrhythmusBetriebstage / WocheEmpfohlenes Homeoffice
2 Tage Betrieb / 3 Tage CFA20, ausnahmsweise 1
3 Tage Betrieb / 2 Tage CFA3maximal 1
1 Woche / 1 Woche5 (Betriebswoche)1 bis 2
3 Wochen / 1 Woche5 (Betriebswochen)1 bis 2

Eine Faustregel, die unter Ausbildungsbeauftragten weit verbreitet ist: Homeoffice sollte nie mehr als ein Drittel der tatsächlich im Betrieb verbrachten Zeit ausmachen und erst nach dem zweiten Monat beginnen – wenn Sie wissen, wen Sie mit Ihren Fragen ansprechen können.

Im Kern ist das entscheidende Kriterium nicht die Anzahl der Tage, sondern was Sie an diesem Tag tun. Ein Tag mit Berichterstellung, Recherche, Dateneingabe oder grafischer Produktion eignet sich hervorragend fürs Homeoffice. Ein Tag mit internen Meetings, Übergaben, dem Kennenlernen eines Fachtools oder Außeneinsätzen bringt aus der Ferne nichts.

Was muss der Arbeitgeber bereitstellen?

Das ist der zweite blinde Fleck. Homeoffice darf Sie nichts kosten – das folgt aus einem allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsatz: Berufsbedingte Kosten dürfen nicht vom Arbeitnehmer getragen werden.

Die Ausstattung

Der Arbeitgeber muss Ihnen die für Ihre Aufgaben nötigen Werkzeuge stellen: Laptop, gesicherte Zugänge, Software, gegebenenfalls ein Telefon, wenn Ihre Position es erfordert. In der Praxis bekommen viele Auszubildende einen Computer … und sonst nichts. Doch acht Stunden an einem 13-Zoll-Bildschirm auf dem Küchentisch zu arbeiten, rächt sich nach drei Wochen mit Nackenschmerzen. Wenn das Unternehmen keine Ausstattung stellt, macht ein verstellbarer Laptopständer in Kombination mit einer externen Tastatur einen echten Unterschied – und bleibt die lohnendste Investition für alle, die regelmäßig aus dem Homeoffice arbeiten.

Fragen Sie außerdem nach, was intern bereits vorhanden ist: Viele Unternehmen haben einen Bestand an ungenutzten Zweitbildschirmen, Headsets oder Dockingstations. Die Frage kostet nichts.

Die Homeoffice-Pauschale

Der Arbeitgeber kann eine Pauschale zahlen, die Strom, Heizung, Internetanschluss und die Abnutzung privater Geräte abdecken soll. Die URSSAF erkennt an, dass diese im Rahmen einer Pauschaltabelle von Sozialbeiträgen befreit ist:

  • rund 2,70 € pro Homeoffice-Tag,
  • oder 10,70 € pro Monat bei einem Homeoffice-Tag pro Woche, 21,50 € bei zwei Tagen, 32,20 € bei drei Tagen (die Beträge werden jährlich angepasst; prüfen Sie die geltende Tabelle auf urssaf.fr).

Achtung: Diese Pauschale ist freiwillig, sofern sie nicht durch eine Kollektivvereinbarung verpflichtend wird. Viele Unternehmen zahlen sie an alle Beschäftigten – Auszubildende eingeschlossen –, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen. Sehen Sie in Ihrer Vereinbarung oder Charta nach oder fragen Sie in der Personalabteilung.

Die Essensgutscheine

Ein Punkt, der oft zu Unrecht bestritten wird: URSSAF und Rechtsprechung stützen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort Essensgutscheine (titres-restaurant) erhalten, stehen sie Ihnen auch an Homeoffice-Tagen zu. Lassen Sie diesen Punkt nicht durchgehen: Übers Jahr gerechnet sind das mehrere Hundert Euro. Alle diese Erstattungen erläutern wir ausführlich in unserem Artikel zu den beruflichen Kosten von Auszubildenden.

Auszubildender in grüner Arbeitskleidung feilt ein Werkstück im Schraubstock in einer Ausbildungswerkstatt

Wie verliert man die Betreuung auf Distanz nicht?

Genau hier entscheidet sich der Erfolg – oder Misserfolg – Ihrer Ausbildung.

Die Rolle des Ausbildungsbeauftragten ist in Artikel L. 6223-5 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegt: Er muss zum Erwerb der Kompetenzen beitragen, die dem angestrebten Abschluss entsprechen, und die Verbindung zum Ausbildungszentrum sicherstellen. Eine Aufgabe, die schwer zu erfüllen ist, wenn man nie im selben Raum sitzt.

Drei Reflexe begrenzen das Risiko:

  1. Einen festen wöchentlichen Termin verankern, möglichst in Präsenz. Dreißig Minuten, gleicher Kalendereintrag, gleicher Tag. Das ist der beste Schutz vor pädagogischer Isolation.
  2. Schreiben Sie auf, was Sie tun. Eine kurze Zusammenfassung am Ende eines Homeoffice-Tages (drei Zeilen: erledigt, blockiert, geplant) schützt Sie ebenso, wie sie Ihren Ausbilder beruhigt. Beim Verfassen Ihrer Abschlussarbeit ist sie zudem eine Goldgrube.
  3. Trauen Sie sich zu unterbrechen. Die große Falle im Homeoffice für Berufseinsteiger ist es, zwei Stunden an einem Problem festzuhängen, statt eine Nachricht zu schreiben. Legen Sie eine klare Regel fest: 20 Minuten blockiert = ich frage jemanden.

Wer im Homeoffice gut arbeitet, kommuniziert doppelt so viel wie vor Ort. Schweigen aus der Ferne wird nie als Selbstständigkeit gelesen.

Wenn Sie merken, dass Ihr Ausbilder nicht mehr erreichbar ist oder sich Ihre Aufgaben auf isolierte Tätigkeiten reduzieren, wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Ausbildungszentrum. Genau dafür ist sie da, und ein frühzeitiges Eingreifen verhindert manchen Vertragsabbruch.

Wie organisiert man einen sinnvollen Homeoffice-Tag?

Die effizientesten Auszubildenden arbeiten nicht länger – sie arbeiten unter besseren Bedingungen.

Trennen Sie die Räume physisch. Wer im Bett arbeitet, ruiniert zugleich Konzentration und Schlaf. Ein Tisch, ein anständiger Stuhl, ausreichend Licht. Wenn Ihre Wohnung klein ist, genügt oft eine dimmbare Schreibtischlampe, um eine „Arbeitsecke" zu schaffen, die das Gehirn als solche erkennt.

Schützen Sie sich vor Lärm. WG, Familie, Nachbarschaft: Homeoffice als Studierende findet selten in Ruhe statt. Ein Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung ist mit Abstand das am häufigsten genannte Zubehör unter Auszubildenden im Betrieb – hilfreich in Videokonferenzen wie beim konzentrierten Arbeiten.

Strukturieren Sie den Tag. Blockieren Sie zwei Phasen für konzentriertes Arbeiten (vormittags und am frühen Nachmittag) und bündeln Sie Nachrichten und Anrufe in festen Zeitfenstern. Notieren Sie Ihre Aufgaben außerhalb Ihres Kopfes: Ein Notizbuch im A5-Format ist nach wie vor schneller als eine App und dient direkt als Nachweis für Ihr Ausbildungsheft.

Schonen Sie Ihren Körper. Acht Stunden im Sitzen, ohne Arbeitsweg und ohne Gänge zur Kaffeemaschine, bedeuten schlicht weniger Bewegung. Die INRS empfiehlt, das Sitzen alle 45 bis 60 Minuten zu unterbrechen und die Bildschirmoberkante auf Augenhöhe zu bringen. Eine ergonomische Handgelenkauflage und eine Stehpause pro Stunde kosten weniger als eine Sehnenscheidenentzündung.

Planen Sie die Ausbildungstage voraus. Homeoffice spart Fahrzeit: eine gute Gelegenheit, an Ihren schulischen Abgaben zu arbeiten, statt sie aufs Wochenende zu verschieben. Viele Auszubildende nutzen einen Wochenkalender in Papierform, um beide Kalender – Betrieb und Ausbildung – auf einen Blick zu sehen. Unser Artikel zur Organisation zwischen Unterricht und Betrieb stellt mehrere bewährte Methoden vor.

Was schriftlich festgehalten werden sollte

Homeoffice wird formalisiert, und sei es in bescheidenem Umfang. Seit den Verordnungen von 2017 ist ein Vertragszusatz nicht mehr zwingend: Eine Kollektivvereinbarung, eine Charta oder eine einfache schriftliche Vereinbarung (auch per E-Mail) genügen. Doch etwas Schriftliches schützt Sie.

Prüfen Sie, ob folgende Punkte geklärt sind:

  • die Tage im Homeoffice und ob sie fest oder flexibel sind;
  • die Zeitfenster, in denen Sie erreichbar sind – und umgekehrt Ihr Recht auf Nichterreichbarkeit;
  • die bereitgestellte Ausstattung und die Übernahme der Kosten;
  • die Modalitäten der Betreuung durch den Ausbildungsbeauftragten;
  • die Bedingungen der Umkehrbarkeit: Beide Seiten müssen zur bisherigen Regelung zurückkehren können.

Ein Wort zum Arbeitsunfall: Ein Unfall, der zu Hause während der Arbeitszeit und in Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschieht, gilt als Arbeitsunfall vermutet (Artikel L. 1222-9). Melden Sie ihn Ihrem Arbeitgeber innerhalb von 24 Stunden, genau wie vor Ort. Die Assurance Maladie wendet dieselben Regeln an wie bei Präsenzarbeit.

Denken Sie schließlich an Ihre Hausratversicherung: Die meisten Verträge decken Homeoffice ohne Zuschlag ab, doch eine einfache Bescheinigung Ihres Versicherers verhindert jeden Streit über beruflich genutzte Geräte in Ihrer Wohnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Homeoffice steht Auszubildenden und dual Studierenden offen: Keine Vorschrift verbietet es, maßgeblich ist die Regelung des Unternehmens.
  • Es ist beidseitig freiwillig; eine Ablehnung Ihrerseits ist nie ein Sanktionsgrund.
  • Ein Tag pro Woche ist in der großen Mehrheit der Fälle das richtige Maß – und selten vor dem zweiten Vertragsmonat.
  • Der Arbeitgeber muss die Ausstattung stellen und darf Ihnen die Kosten nicht aufbürden; die URSSAF-Pauschale liegt bei etwa 2,70 € pro Tag.
  • Essensgutscheine stehen Ihnen an Homeoffice-Tagen zu, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen sie erhalten.
  • Das eigentliche Risiko ist nicht juristisch, sondern pädagogisch: Ohne wöchentlichen Austausch und schriftliche Spuren verarmt eine Ausbildung auf Distanz schnell.

Falls Sie für dieses Jahr noch auf Unternehmenssuche sind: Der Hinweis „Homeoffice möglich" taucht immer häufiger in Stellenanzeigen auf. Sehen Sie sich die verfügbaren Ausbildungsangebote an und stellen Sie die Frage ruhig schon im Vorstellungsgespräch – die Antwort sagt viel über die Führungsreife des Arbeitgebers aus. Und um abzuschätzen, was von Ihrem Gehalt übrig bleibt, sobald die Kosten gedeckt sind, liefert unser Vergütungsrechner eine verlässliche Grundlage.

← Zurück zum Blog