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Ausländische Studierende in dualer Ausbildung 2026: Aufenthaltstitel und Formalitäten

Eine Einstellungszusage im Juli, ein CFA, das die Einschreibung bestätigt – und dann Mitte August dieser Satz aus der Personalabteilung: „Wir bräuchten Ihre Arbeitserlaubnis, bevor wir unterschreiben." Zu jedem Schuljahresbeginn bleiben Hunderte von Verträgen in der dualen Ausbildung liegen – nicht wegen des Arbeitgebers, sondern wegen einer schlecht vorbereiteten Akte bei der Präfektur.

Kurz gefasst: Ein ausländischer Studierender kann in Frankreich durchaus einen contrat d'apprentissage oder einen contrat de professionnalisation unterschreiben. Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz brauchen keinerlei Formalitäten: Sie dürfen frei arbeiten. Für alle anderen Staatsangehörigkeiten kommt es auf den vorhandenen Aufenthaltstitel an. Wer einen Aufenthaltstitel „étudiant" besitzt, hat seit dem Gesetz vom 26. Januar 2024 und den zugehörigen Durchführungsvorschriften ein Recht auf eine Nebenerwerbstätigkeit im Umfang von höchstens 964 Stunden pro Jahr (60 % der gesetzlichen Jahresarbeitszeit) – die duale Ausbildung überschreitet diese Grenze jedoch fast immer. Deshalb muss der Arbeitgeber über die digitale Plattform des Arbeitsministeriums eine Arbeitserlaubnis beantragen, sofern keine Befreiung greift. Die gute Nachricht: Bei einem contrat d'apprentissage wird die Erlaubnis Inhaber:innen einer Karte „étudiant" von Rechts wegen erteilt, ohne Prüfung der Arbeitsmarktlage. Rechnen Sie je nach Behörde mit 2 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit: Die Unterlagen bereitet man im Juni vor, nicht am Vorabend des Semesterbeginns.

Hand einer Person im Anzug, die mit einem Stift einen Vertrag auf einem weißen Blatt an einem Holzschreibtisch unterzeichnet

Wer kann in Frankreich einen Vertrag in dualer Ausbildung unterschreiben, ohne Franzose zu sein?

Die Staatsangehörigkeit ist nie an sich ein Hindernis für die duale Ausbildung. Weder das Arbeitsgesetzbuch noch das Bildungsgesetzbuch behalten den contrat d'apprentissage französischen Staatsangehörigen vor. Entscheidend sind das Aufenthaltsrecht und das Recht auf Arbeit.

Drei große Konstellationen existieren nebeneinander:

  • Staatsangehörige der EU / des EWR / der Schweiz: völlige Freizügigkeit und Arbeitsfreiheit (Artikel L. 121-1 ff. des Ceseda). Keine Arbeitserlaubnis, kein zwingender Aufenthaltstitel. Ein belgischer, spanischer oder polnischer Studierender unterschreibt seinen Ausbildungsvertrag genau wie ein französischer Bewerber.
  • Drittstaatsangehörige mit einem Titel, der zur Arbeit berechtigt: carte de résident, Karte „vie privée et familiale", Karte „salarié", mehrjähriger Titel „passeport talent", Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz. Das Recht auf Arbeit besteht von Rechts wegen, keine zusätzlichen Schritte nötig.
  • Drittstaatsangehörige mit einem Titel „étudiant" (VLS-TS oder mehrjährige Karte): Hier entscheidet sich alles – und das ist der häufigste Fall. Die Erwerbstätigkeit ist als Nebentätigkeit im Rahmen der Jahresobergrenze erlaubt, doch die duale Ausbildung erfordert ein besonderes Verfahren.
  • Algerische Staatsangehörige: Sonderregelung aufgrund des französisch-algerischen Abkommens vom 27. Dezember 1968. Die Aufenthaltsbescheinigung „étudiant" eröffnet nicht dieselben automatischen Rechte; eine vorläufige Arbeitserlaubnis (autorisation provisoire de travail) bleibt erforderlich. Die Unterlagen sollten entsprechend noch früher vorbereitet werden.

Wichtig: Es ist nicht Sache der Bewerber:innen, mit einem Verpflichtungsschreiben zu „beweisen", dass sie arbeiten dürfen. Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitserlaubnis über die offizielle Plattform, mit den Unterlagen, die ihm die Bewerber:innen übermitteln.

Die Grenze von 964 Stunden: Wie funktioniert sie wirklich?

Artikel L. 422-3 des Ceseda erlaubt ausländischen Studierenden eine abhängige Beschäftigung als Nebentätigkeit im Umfang von höchstens 60 % der jährlichen Arbeitszeit, also 964 Stunden pro Jahr. Das ist der berühmte „Studentenjob" von durchschnittlich 20 Wochenstunden.

Das Problem ist ein rechnerisches. Ein klassischer contrat d'apprentissage verteilt 35 Wochenstunden auf Betrieb und CFA. Selbst wenn man nur die im Betrieb verbrachte Zeit zählt, ergibt ein Rhythmus von 3 Wochen Betrieb / 1 Woche Unterricht rund 1 200 bis 1 400 Jahresstunden tatsächlicher Arbeitszeit. Die Obergrenze wird deutlich überschritten.

Zwei praktische Konsequenzen:

  1. Die Grenze von 964 Stunden reicht nicht aus, um eine duale Ausbildung abzudecken. Es braucht daher eine spezifische Arbeitserlaubnis, die zum Nebenerwerbsrecht hinzukommt.
  2. Die Ausbildungszeit im CFA zählt für diese Berechnung nicht als Arbeitszeit. Nur die im Betrieb geleisteten Stunden werden angerechnet – ein Punkt, den viele Personalabteilungen nicht kennen.

Die folgende Tabelle fasst die 2026 am häufigsten beobachteten Situationen zusammen:

Situation der Bewerber:inArbeitserlaubnis zu beantragen?Prüfung der Arbeitsmarktlage
Staatsangehörige EU / EWR / SchweizNeinEntfällt
Karte „vie privée et familiale", résident, FlüchtlingNeinEntfällt
Titel „étudiant" + contrat d'apprentissageJa, durch den ArbeitgeberNicht entgegenhaltbar (Erteilung von Rechts wegen)
Titel „étudiant" + contrat de professionnalisationJa, durch den ArbeitgeberIn den meisten Fällen nicht entgegenhaltbar
Algerische Aufenthaltsbescheinigung „étudiant"Ja (APT)Einzelfallprüfung
Kein gültiger AufenthaltstitelVertrag nicht möglich

Apprentissage oder professionnalisation: Welcher Unterschied für ausländische Studierende?

Beide Vertragsarten sind zugänglich, doch der contrat d'apprentissage bietet den sichersten Rahmen. Das Arbeitsministerium und der öffentliche Arbeitsvermittlungsdienst weisen darauf hin, dass Inhaber:innen eines Titels „étudiant", die einen contrat d'apprentissage unterschreiben, die Arbeitserlaubnis erhalten, ohne dass ihnen die Arbeitsmarktlage entgegengehalten werden kann – die Behörde kann also nicht mit dem Argument ablehnen, es stünden französische Bewerber:innen für die Stelle zur Verfügung.

Der contrat de professionnalisation folgt einer ähnlichen Logik, wird aber je nach Département mitunter strenger geprüft. Wenn Sie für dieselbe Ausbildung zwischen beiden Formen wählen können, bleibt die apprentissage verwaltungstechnisch am transparentesten – und eröffnet zusätzlich Anspruch auf die Führerscheinbeihilfe sowie reduzierte Sozialbeiträge.

Um die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Verträgen zu verstehen, erläutert unser Artikel zur Reform der Ausbildung 2026 die jüngsten Entwicklungen des rechtlichen Rahmens, insbesondere bei der Finanzierung.

Welche konkreten Schritte, und in welcher Reihenfolge?

1. Zuerst den Aufenthaltstitel absichern

Mit einem abgelaufenen Titel kann kein Vertrag unterschrieben werden. Läuft Ihr VLS-TS oder Ihre mehrjährige Karte zwischen September und Dezember ab, stellen Sie den Verlängerungsantrag über die ANEF (Administration numérique pour les étrangers en France) innerhalb der letzten 2 Monate vor Ablauf. Die Eingangsbestätigung gilt als vorläufiger Nachweis und ermöglicht in den meisten Fällen die Fortführung des Vertrags.

Ein Tipp aus der Praxis: Alles digitalisieren und ordnen. Reisepass, Visum, Empfangsbestätigungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Wohnsitznachweise, Notenübersichten. Ein tragbarer Dokumentenscanner oder schlicht eine Fächermappe erspart es Ihnen, die Akte an jedem Schalter unter Zeitdruck neu zusammenzustellen – und die Präfekturen verlangen dieselben Unterlagen oft im Abstand von drei Monaten erneut.

2. Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitserlaubnis

Seit April 2021 läuft das Verfahren vollständig digital über den Onlinedienst „Demande d'autorisation de travail" des Arbeitsministeriums. Der Arbeitgeber legt das Konto an und reicht den Antrag ein. Üblicherweise verlangte Unterlagen:

  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder Visums;
  • CERFA-Formular des contrat d'apprentissage (Nr. 10103) oder des contrat de professionnalisation (Nr. 12434);
  • Ausbildungsvereinbarung oder Einschreibebescheinigung des CFA;
  • Identitätsnachweis des Arbeitgebers und SIRET-Nummer;
  • Beschreibung der Stelle und der Vergütung.

Bearbeitet wird der Antrag von der zuständigen plateforme interrégionale de la main-d'œuvre étrangère. Die angekündigten Fristen liegen bei zwei bis drei Wochen, doch der Zeitraum August/September überlastet die Dienststellen: CFA melden regelmäßig Wartezeiten von sechs bis acht Wochen.

3. Registrierung des Vertrags durch den OPCO

Sobald die Erlaubnis vorliegt, folgt der Vertrag dem normalen Weg: Übermittlung an den OPCO der Branche innerhalb von 5 Werktagen nach Beginn der Vertragsausführung. Der OPCO prüft die Konformität, darunter die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts.

Zwei junge Menschen mit roter Kochmütze und rotem Schürzenkleid arbeiten in einer Lehrküche mit voller Ausstattung

Wie überzeugt man einen zögernden Arbeitgeber?

Das ist die eigentliche Hürde – mehr noch als der Papierkram. Viele KMU verzichten aus Unkenntnis: Sie stellen sich ein schwerfälliges, teures Verfahren mit ungewissem Ausgang vor. In einem Umfeld, in dem die Einstellungshilfen 2026 stark zusammengeschmolzen sind, wiegt jede zusätzliche Reibung schwer.

Einige Argumente, die wirken und die Sie vor dem Gespräch vorbereiten sollten:

  • Das Verfahren ist für den Arbeitgeber im Antragsstadium kostenlos (eine an die OFII zu zahlende Abgabe fällt in bestimmten Fällen der Ersterteilung eines Aufenthaltstitels an, die apprentissage ist davon jedoch weitgehend ausgenommen).
  • Das Formular ist in einer Sitzung von 20 Minuten im Onlinedienst ausgefüllt – vorausgesetzt, die Unterlagen liegen vor.
  • Bei der apprentissage erfolgt die Erteilung von Rechts wegen: Das Unternehmen geht kein Risiko einer Ermessensablehnung ein.
  • Sie bereiten die Unterlagen vor, nicht das Unternehmen. Kommen Sie mit einer vollständigen Akte, der Liste der Dokumente, dem Link zum Onlinedienst und den geschätzten Fristen.

Auch die Form zählt: eine saubere, ausgedruckte Akte in einer stabilen A4-Dokumentenmappe macht im Gespräch mit einer Personalverantwortlichen, die das Thema zum ersten Mal erlebt, einen echten Unterschied. Es ist derselbe Reflex, den wir in unserem Leitfaden zum erfolgreichen Bewerbungsgespräch für die duale Ausbildung beschreiben.

Um Ihre Argumentation schriftlich wie mündlich zu schärfen, bleibt ein Lehrbuch für Wirtschaftsfranzösisch auf Niveau B2-C1 eine der lohnendsten Investitionen, wenn Französisch nicht Ihre Muttersprache ist: Recruiter bewerten die Klarheit des Ausdrucks weit stärker als den Akzent.

Gehalt, Sozialversicherung und Wohnen: Welche Regeln gelten?

Kein Unterschied. Ein:e ausländische:r Auszubildende:r erhält dieselbe gesetzliche Vergütung wie ein:e französische:r Auszubildende:r, berechnet als Prozentsatz des SMIC nach Alter und Vertragsjahr. Sie können sie mit unserem Vergütungsrechner überprüfen.

Bei der Sozialversicherung erfolgt die Anmeldung im allgemeinen System automatisch mit der Unterschrift. Ausländische Auszubildende zahlen Beiträge und erwerben dieselben Ansprüche: Krankenversicherung (siehe die offiziellen Informationen auf Ameli.fr), Rente, Arbeitsunfallversicherung.

Beim Wohnen bleiben die meisten Fördermöglichkeiten offen, sofern der Aufenthalt rechtmäßig ist:

  • Mobili-Jeune von Action Logement, bis zu 100 € Mietzuschuss pro Monat für Auszubildende unter 30 Jahren in der Privatwirtschaft;
  • Garantie Visale, kostenlose Mietbürgschaft, die viele Mietbewerbungen ohne Bürgen in Frankreich erst möglich macht;
  • APL der Caf, berechnet auf Basis der Einkünfte.

Die Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Finanzhilfen. Ein oft übersehener Praxispunkt: gleich nach der Ankunft ein französisches Bankkonto eröffnen, denn Arbeitgeber überweisen Gehälter nur ungern und selten problemlos auf eine IBAN außerhalb des SEPA-Raums.

Für die Einrichtung sind die ersten Wochen teuer. Eine kompakte Filterkaffeemaschine, ein Satz Bettwäsche und Haustextilien für die Einzimmerwohnung sowie eine LED-Schreibtischlampe stehen ganz oben auf der Liste der Anschaffungen, die bei Auszubildenden ohne Möbel immer wieder anfallen – besser rechtzeitig planen, als sie in der ersten Unterrichtswoche überteuert in letzter Minute zu kaufen.

Junger Mann mit blauer Schürze und Schutzbrille bedient eine CNC-Fräsmaschine in einer Werkstatt

Und nach dem Abschluss: Wie kann man weiter in Frankreich arbeiten?

Diese Frage entscheidet oft über die Wahl der dualen Ausbildung. Es gibt drei Hauptwege:

  1. Statuswechsel von „étudiant" zu „salarié". Wenn das Unternehmen Sie nach Vertragsende übernimmt, wird der Antrag über die ANEF gestellt, idealerweise 2 bis 3 Monate vor Ablauf des Studierendentitels. Die duale Ausbildung spielt hier eine entscheidende Rolle: Sie haben bereits eine anerkannte französische Berufserfahrung und einen Arbeitgeber, der Sie kennt.
  2. Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (APS) zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung, offen für Inhaber:innen eines Abschlusses mindestens auf Master-Niveau (und unter bestimmten Bedingungen auch der licence professionnelle). Dauer: 12 Monate.
  3. Passeport talent – qualifizierte Beschäftigung, für Absolvent:innen eines Masters einer französischen Hochschule mit einer Vergütung oberhalb der gesetzlichen Schwelle. Mehrjähriger Titel für 4 Jahre.

Der contrat d'apprentissage ist faktisch eine der wirksamsten Brücken zu einer dauerhaften Beschäftigung in Frankreich: Der Arbeitgeber hat in Ihre Ausbildung investiert, die Rekrutierungskosten sind bereits amortisiert.

Die fünf Fehler, die einen Vertrag kosten

  • Mit dem Antrag bis zum Semesterbeginn warten. Im August sind die Behörden überlastet. Zielen Sie auf Juni.
  • Den Arbeitgeber im Glauben lassen, er müsse ein Visum „sponsern". Es geht nicht um die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, sondern um eine einfache Erlaubnis im Zusammenhang mit einem bereits vorhandenen Titel.
  • Einen Vertrag ohne gültigen Titel unterschreiben in der Hoffnung, den Aufenthalt später zu legalisieren. Der OPCO wird die Registrierung verweigern.
  • Das CFA vergessen. Viele Zentren haben eine:n „International"-Beauftragte:n, der oder die das Verfahren kennt und die regionale Plattform anrufen kann.
  • Die Unternehmenssuche selbst vernachlässigen. Kein Verwaltungsschritt ersetzt eine gute Zielauswahl: Beginnen Sie mit den Stellenangeboten auf unserer Angebotssuche und mit Unternehmen, die es gewohnt sind, internationale Profile einzustellen.

Offizielle Quellen zum Nachlesen

  • Ceseda, Artikel L. 421-34 und L. 422-3 (Recht auf Arbeit ausländischer Studierender);
  • Code du travail, Artikel L. 5221-2 und R. 5221-1 ff. (Arbeitserlaubnis);
  • Ministère du Travail – Onlinedienst „Demande d'autorisation de travail";
  • ANEF (interieur.gouv.fr) für Antragstellung und Verlängerung der Aufenthaltstitel;
  • Service-Public.fr, Merkblätter „Étudiant étranger : peut-il travailler en France ?" und „Contrat d'apprentissage";
  • Ameli.fr für die Anmeldung bei der Krankenversicherung;
  • Campus France für die Betreuung internationaler Studierender.

Für internationale Studierende bleibt die duale Ausbildung eines der besten Mittel, das Studium zu finanzieren und zugleich anerkannte französische Berufserfahrung aufzubauen. Das Verfahren hat den Vorzug, schriftlich geregelt, vorhersehbar und kostenlos zu sein. Es verlangt nur eines: Vorlauf.

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