Jedes Frühjahr stellt sich unter den Auszubildenden dieselbe Frage: „Mein Azubi-Gehalt – gebe ich es an oder nicht?" Gute Nachricht: Das Finanzamt sieht für die Ausbildung eine Vorzugsregelung vor. Das sollten Sie für die Erklärung 2026 wissen, ohne böse Überraschungen.
Kurz gesagt: Das Gehalt aus einem Ausbildungsvertrag ist für die Einkünfte 2025 (Erklärung 2026) bis 21 622 € von der Einkommensteuer befreit – eine Grenze, die dem Jahres-SMIC (Mindestlohn) entspricht. Solange Sie im Jahr weniger als diese Summe verdienen, erhöht Ihr Azubi-Gehalt Ihre Steuer nicht. Nur der Teil über 21 622 € ist steuerpflichtig. Achtung: Dieser Vorteil gilt nicht für den Professionalisierungsvertrag, der ab dem ersten Euro steuerpflichtig ist.
Wie hoch ist die Freigrenze für die Erklärung 2026?
Das französische Steuergesetzbuch (Artikel 81 bis) befreit das Gehalt des Auszubildenden im Rahmen des Jahres-SMIC. Für die 2026 erklärten Einkünfte 2025 liegt diese Grenze bei 21 622 €.
Die Regel ist einfach: Man betrachtet das steuerpflichtige Nettogehalt, das Sie im gesamten Jahr aus Ihrem Ausbildungsvertrag bezogen haben. Liegt es bei oder unter 21 622 €, ist nichts steuerpflichtig. Übersteigt es diesen Betrag, fließt nur die Differenz zwischen Ihrem Gehalt und 21 622 € in die Steuerberechnung.
Die Grenze wird vor dem pauschalen Abzug von 10 % für Werbungskosten berechnet und nicht anteilig gekürzt: Selbst ein Vertrag von nur wenigen Monaten im Jahr 2025 begründet den Anspruch auf die volle Befreiung bis 21 622 €.
Wie viel muss ich konkret angeben?
Nehmen wir das offizielle Beispiel der Verwaltung. Sie haben 2025 22 000 € Azubi-Gehalt bezogen:
- Befreiter Betrag: 21 622 €
- Anzugebendes Einkommen: 22 000 − 21 622 = 378 €
- Der Abzug von 10 % für Werbungskosten wird anschließend automatisch auf diese 378 € angewendet.
Mit anderen Worten: Von 22 000 € Verdienst werden nur 378 € berücksichtigt. Die meisten Auszubildenden, die je nach Alter und Vertragsjahr einen Prozentsatz des SMIC erhalten, bleiben deutlich unter der Grenze und geben daher für die Ausbildung nichts an. Um Ihre Brutto- und Nettovergütung im Jahr zu schätzen, nutzen Sie den Vergütungsrechner, aktualisiert mit den Sätzen 2026.

Ausbildung oder Professionalisierung: Wer ist befreit?
Das ist die wichtigste – und am wenigsten bekannte – Unterscheidung. Die Steuerbefreiung gilt nur für den Ausbildungsvertrag, sowohl im privaten Sektor als auch im öffentlichen Dienst.
| Vertragsart | Steuerliche Behandlung des Gehalts |
|---|---|
| Ausbildungsvertrag | Befreit bis 21 622 € (Jahres-SMIC) |
| Professionalisierungsvertrag | Ab dem 1. Euro steuerpflichtig, vollständig anzugeben |
| Praktikum (Vergütung) | Befreit bis 21 622 € (gleiche Grenze) |
Wenn Sie vor der Unterschrift noch zwischen beiden Formen schwanken, erläutert unser Vergleich Ausbildung oder Professionalisierung die Unterschiede bei Status, Vergütung … und damit bei der Besteuerung.
Erklärung: Was in der Praxis zu prüfen ist
Auch wenn Sie befreit sind, sind Sie nicht von der Erklärung befreit. Zwei Situationen:
- Sie geben Ihre eigene Erklärung ab (volljährig, nicht dem Haushalt Ihrer Eltern zugeordnet): Sie geben Ihre Einkünfte an und tragen nur einen etwaigen Teil über 21 622 € ein.
- Sie sind Ihren Eltern zugeordnet: Diese nehmen Ihr Gehalt in ihre Erklärung auf und wenden dieselbe Freigrenze an.
Einige nützliche Reflexe:
- Prüfen Sie die von der Verwaltung vorausgefüllten Beträge: Die Befreiung wird oft automatisch angewendet, aber ein Eingabefehler des Arbeitgebers ist möglich.
- Bewahren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihre jährliche Steuerbescheinigung auf.
- Bei Zweifeln am steuerpflichtigen Nettobetrag ist der Steuerdienst unter 0809 401 401 erreichbar (Preis eines Ortsgesprächs).
Nicht steuerpflichtig zu sein, kann von Vorteil sein: Je nach Situation bedingt es den Zugang zu bestimmten Beihilfen oder Stipendien. Ein Grund mehr, korrekt zu erklären, auch wenn man nichts zahlt.
Und der Rest Ihres Azubi-Budgets?
Die Steuerbefreiung ist nur ein Teil des Puzzles. Um Ihre Kaufkraft während der Ausbildung zu schützen, denken Sie auch an die kombinierbaren Hilfen:
- Die Wohnbeihilfen (APL, Mobili-Jeune, Visale-Garantie) und Mobilitätszuschüsse, die Sie in unserem Überblick zu den Finanzhilfen finden.
- Die prime d'activité (Aktivitätsprämie), die einigen Auszubildenden je nach Einkommen zusteht.
- Ein über dem gesetzlichen Mindestlohn ausgehandeltes Einstiegsgehalt: Jetzt ist die Zeit, die vor Ausbildungsbeginn veröffentlichten Ausbildungsangebote ins Visier zu nehmen.
Kurz gesagt: Solange Ihr Azubi-Gehalt im Jahr 21 622 € nicht übersteigt, schmälert die Einkommensteuer Ihre Vergütung nicht. Ein dauerhafter Vorteil, der dem Ausbildungsvertrag eigen ist und den Sie bei der Erklärung nur korrekt eintragen müssen.