Zwischen Wochen im Betrieb, Unterricht im Ausbildungszentrum und Prüfungen fragt sich der Azubi oft, wie viel Urlaub er wirklich nehmen kann. Gute Nachricht: Er genießt denselben Urlaub wie jeder Arbeitnehmer, dazu einige besondere Rechte, die kaum jemand kennt.
Kurz gesagt: Ein Azubi hat Anspruch auf 2,5 Werktage bezahlten Urlaub pro Monat, also 30 Werktage (5 Wochen) pro Jahr. Hinzu kommen 5 Werktage Urlaub zur Prüfungsvorbereitung (bezahlt, im Monat vor den Prüfungen zu nehmen) und für Azubis unter 21 Jahren die Möglichkeit, bis zu 30 Urlaubstage zu verlangen, auch ohne alle Ansprüche erworben zu haben – die zusätzlichen Tage sind dann unbezahlt. Urlaub wird an Betriebstagen genommen, nie während der CFA-Zeit.
Wie viel bezahlten Urlaub für einen Azubi?
Der Azubi ist ein vollwertiger Arbeitnehmer: Er erwirbt 2,5 Werktage bezahlten Urlaub pro Monat tatsächlicher Arbeit, was 30 Werktage pro Jahr ergibt, das Äquivalent von 5 Wochen. Ein wesentlicher und oft übersehener Punkt: Die Ausbildungszeit im CFA gilt als Arbeitszeit. Sie zählt daher voll bei der Berechnung der Urlaubsansprüche, ebenso wie die Wochen im Betrieb.
Bezahlter Urlaub wird an den normalerweise im Betrieb gearbeiteten Tagen genommen. Sie können keinen Urlaubstag auf einen bereits im CFA geplanten Tag „legen": Diese Ausbildungszeit ist verpflichtend.
Die Vergütung des Azubis wird während dieses Urlaubs fortgezahlt. Um zu verstehen, wie Ihr Grundgehalt je nach Alter und Vertragsjahr berechnet wird, lesen Sie unseren Leitfaden Ihre Vergütung in der Verbundausbildung verstehen.
Die 5 Tage Urlaub zur Prüfungsvorbereitung
Das ist das wertvollste und am wenigsten bekannte Recht. Artikel L6222-35 des Arbeitsgesetzbuchs gewährt jedem Azubi 5 zusätzliche Werktage Urlaub, um sich direkt auf die Prüfungen des im Vertrag vorgesehenen Abschlusses vorzubereiten.
Diese 5 Tage folgen genauen Regeln:
- sie liegen im Monat vor den Prüfungen;
- sie führen zu einer vollständigen Gehaltsfortzahlung;
- sie kommen zum regulären bezahlten Urlaub (den 5 Jahreswochen) hinzu;
- sie dienen nur der Vorbereitung der Abschlussprüfung, nicht der Zwischenprüfungen oder der laufenden Bewertung;
- sie werden einmal pro Abschluss genutzt, nicht jedes Jahr.
In dieser Zeit der Prüfungsergebnisse: Wenn Sie bereits die Fortsetzung Ihres Wegs vorbereiten, behalten Sie dieses Recht für Ihre nächste Prüfungssession im Blick. Und um den offiziellen Kalender vorwegzunehmen, sehen Sie unsere Beiträge zu den BTS-Ergebnissen 2026 und den Bac-Terminen 2026.
Unter 21: ein erweitertes Urlaubsrecht

Viele Azubis beginnen ihren Vertrag im September. Im folgenden Sommer haben sie daher noch nicht ihre vollen 5 Wochen angesammelt. Das Arbeitsgesetzbuch sieht einen besonderen Schutz für die Jüngsten vor.
Nach Artikel L3164-9 können Arbeitnehmer (einschließlich Azubis) unter 21 Jahren zum 30. April des Vorjahres auf Antrag einen Gesamturlaub von 30 Werktagen in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht lange genug gearbeitet haben, um Anspruch darauf zu haben. Die Gegenleistung: Tage, die über den tatsächlich erworbenen Urlaub hinaus genommen werden, werden nicht bezahlt. Es ist unbezahlter Urlaub, aber ein Recht, das der Arbeitgeber nicht ohne berechtigten Grund verweigern kann.
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlt? |
|---|---|---|
| Bezahlter Urlaub (jeder Azubi) | 2,5 Tage/Monat, also 30 Werktage/Jahr | Ja |
| Prüfungsvorbereitung (L6222-35) | 5 Werktage, 1× pro Abschluss | Ja |
| Jugendurlaub unter 21 (L3164-9) | insgesamt bis zu 30 Werktage | Nein über erworbene Ansprüche hinaus |
Wie planen Sie Ihren Urlaub in der Verbundausbildung richtig?
Koordination ist der Schlüssel, denn Ihr Terminkalender teilt sich zwischen Betrieb und Ausbildungszentrum. Einige nützliche Reflexe:
- Holen Sie den CFA-Kalender zu Beginn des Jahres: Die Unterrichtswochen sind fest, Ihr Urlaub fügt sich in die Betriebsphasen ein.
- Planen Sie den Vorbereitungsurlaub voraus: Beantragen Sie ihn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber, im Monat vor der Prüfung, unter Verweis auf Artikel L6222-35.
- Buchen Sie Ihren Sommerurlaub früh: Ruhige Betriebsphasen (August) lassen sich oft am einfachsten aushandeln.
- Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag: Manche sehen zusätzliche Tage vor, die günstiger sind als das gesetzliche Minimum.
Diese Rechte sind Teil eines größeren Ganzen, das Ihren Weg absichert: Vergütung, Sozialschutz, Beihilfen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die nutzbaren Angebote auf unserer Seite finanzielle Hilfen, und wenn Sie noch Ihren Vertrag für den Schuljahresbeginn suchen, erkunden Sie die aktuell veröffentlichten Angebote in der Verbundausbildung.
Klartext: Ein Azubi steht nicht schlechter da als jeder andere Arbeitnehmer, im Gegenteil. Fünf Wochen bezahlter Urlaub, fünf Tage für das Bestehen der Prüfung und ein Sicherheitsnetz für unter 21-Jährige: genug, um durchzuatmen, ohne den Abschluss zu gefährden.