„Ich habe einen Steuerbescheid über 340 € bekommen, obwohl ich in meiner dualen Ausbildung 900 € im Monat verdiene. Niemand hatte mir gesagt, dass mein Vertrag nicht steuerbefreit ist." Jedes Frühjahr dieselbe Verwirrung — und fast immer beruht sie auf einer Verwechslung von Ausbildungsvertrag (apprentissage) und Weiterbildungsvertrag (professionnalisation).
Kurz gefasst: Ein Auszubildender (apprenti) ist nach Artikel 81 bis des Code général des impôts bis zur Höhe des jährlichen Mindestlohns (Smic) von der Einkommensteuer befreit (rund 21 600 € für die 2026 zu erklärenden Einkünfte des Jahres 2025): Nur der darüber hinausgehende Teil ist steuerpflichtig. Wer dagegen einen contrat de professionnalisation hat, genießt keinerlei besondere Steuerbefreiung: Sein Gehalt ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig, wie das jedes anderen Arbeitnehmers. In beiden Fällen wählt der Steuerpflichtige anschließend zwischen der Pauschale von 10 % (automatisch, Mindestbetrag 504 € für die Einkünfte 2025) und den tatsächlichen Werbungskosten — Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die Kilometerpauschale der Steuerverwaltung, doppelte Haushaltsführung, Verpflegung, Arbeitsmittel. Wer täglich 40 km zwischen Ausbildungszentrum (CFA), Betrieb und Wohnung zurücklegt, kommt mit den tatsächlichen Kosten sehr häufig über die Pauschale. Schließlich bleibt die Zuordnung zum steuerlichen Haushalt der Eltern bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern die Ausbildung fortgesetzt wird: Das ist eine Rechnung, die man zu zweit aufmacht — kein Automatismus.

Ausbildungsvertrag oder contrat de pro: Warum die steuerliche Behandlung nicht dieselbe ist
Das ist die erste Bruchlinie — und sie überrascht jedes Jahr Tausende junger Menschen.
Artikel 81 bis des Code général des impôts bestimmt, dass „die an Auszubildende mit einem Vertrag gezahlten Löhne, der den Bedingungen des Code du travail entspricht, bis zur Höhe des jährlichen Mindestlohns von der Einkommensteuer befreit sind". Die Formulierung ist eindeutig: Sie betrifft die Auszubildenden (apprentis), also die Inhaber eines contrat d'apprentissage im Sinne der Artikel L. 6221-1 ff. des Code du travail. Punkt.
Der contrat de professionnalisation, geregelt in den Artikeln L. 6325-1 ff., fällt unter die berufliche Weiterbildung. Juristisch ist er kein Ausbildungsvertrag. Ihm ist keine Steuerbefreiung zugeordnet. Das Gehalt aus einem contrat de pro ist daher vollständig steuerpflichtig, genau wie das eines klassischen Arbeitnehmers.
Konkret kann für zwei 21-Jährige im zweiten Jahr eines BTS, mit demselben Gehalt und im selben Unternehmen, die Steuerrechnung völlig unterschiedlich ausfallen:
| Situation | Jahresbruttogehalt | Steuerpflichtiger Anteil (Einkünfte 2025) |
|---|---|---|
| Auszubildender, 12 000 € bezogen | 12 000 € | 0 € |
| Auszubildender, 24 000 € bezogen | 24 000 € | ≈ 2 400 € |
| Contrat de professionnalisation, 12 000 € | 12 000 € | 12 000 € |
| Praktikant (Gratifikation) | 12 000 € | 0 € (Befreiung gedeckelt auf den Jahres-Smic) |
Die Steuerbefreiung des Auszubildenden bemisst sich nach den im Kalenderjahr bezogenen Beträgen, nicht nach dem Schuljahr. Ein im September begonnener Vertrag führt in der ersten Steuererklärung also nur zu vier Monatsgehältern — fast immer unterhalb der Obergrenze.
Ein weiterer, oft übersehener Punkt: Die Befreiung nach Artikel 81 bis ist individuell, nicht familiär. Ist der Auszubildende dem steuerlichen Haushalt der Eltern zugeordnet, bleibt der befreite Anteil sehr wohl außerhalb des Gesamteinkommens des Haushalts.
Muss man sein Ausbildungsgehalt auch dann angeben, wenn es steuerfrei ist?
Ja — und das ist die zweite klassische Falle.
Seit der flächendeckenden Einführung des Quellensteuerabzugs (prélèvement à la source) wird die Erklärung von der Direction générale des finances publiques (DGFiP) auf Grundlage der über die DSN übermittelten Arbeitgeberdaten vorausgefüllt. In den meisten Fällen hat die Verwaltung den befreiten Anteil bereits abgezogen: Feld 1AJ weist nur den übersteigenden Betrag aus. Fehler kommen aber vor, insbesondere wenn der Auszubildende im Lauf des Jahres den Arbeitgeber gewechselt oder Ausbildung und Ferienjob kombiniert hat.
Die Überprüfung gelingt in drei Schritten:
- Den kumulierten steuerpflichtigen Nettobetrag aus der Gehaltsabrechnung für Dezember heraussuchen (nicht den ausgezahlten Nettobetrag).
- Die geltende Befreiungsgrenze abziehen — den jährlichen Bruttomindestlohn (Smic) des betreffenden Jahres.
- Das Ergebnis mit dem vorausgefüllten Betrag in Feld 1AJ vergleichen und bei nennenswerter Abweichung online korrigieren.
Die zwölf Gehaltsabrechnungen aufzubewahren, ist alles andere als nebensächlich: Bei einer Prüfung sind sie die einzigen Belege, die die Art des Vertrags nachweisen. Ein Ordner mit Registertrennblättern im Regal löst die Frage der Papierablage endgültig — und kostet weniger als eine Stunde panischer Suche im Mai.
Vorsicht auch bei der Kumulierung mit anderen Einkünften: Ein parallel ausgeübter Studentenjob fällt nicht unter die Befreiung für Auszubildende. Junge Menschen unter 26 Jahren profitieren dafür von einer eigenständigen Befreiung nach Artikel 81 Nr. 36 des CGI für Löhne, die während des Studiums oder der Schulferien bezogen werden, bis zur Höhe des dreifachen monatlichen Smic. Beide Regelungen lassen sich kumulieren, jede in ihrem eigenen Anwendungsbereich.
10-%-Pauschale oder tatsächliche Kosten: Was lohnt sich in der dualen Ausbildung?
Standardmäßig wendet die Verwaltung auf die Löhne einen Pauschalabschlag von 10 % an, der die Werbungskosten abdecken soll. Für die Einkünfte 2025 darf er 504 € nicht unterschreiten und 14 426 € nicht überschreiten. Diese Untergrenze ist entscheidend: Wer 3 000 € steuerpflichtiges Einkommen erklärt, bekommt automatisch 504 € abgezogen — also fast 17 %.
Doch das Ausgabenprofil in der dualen Ausbildung ist sehr speziell. Man arbeitet nicht an einem einzigen Ort: Es geht abwechselnd in den Betrieb, ins Ausbildungszentrum (CFA) — manchmal 60 km entfernt — und nach Hause. Die Kilometer summieren sich schnell.
Der Steuerpflichtige kann daher die tatsächlichen Werbungskosten wählen (Feld 1AK der Erklärung), sofern er auf die 10 % verzichtet und jede Ausgabe belegt. Die Wahl gilt jährlich und individuell: In einer Partnerschaft entscheidet jede Person für sich.
Welche Kosten kann ein dual Auszubildender tatsächlich absetzen?
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, begrenzt auf 40 km einfache Strecke (darüber hinaus sind besondere Umstände nachzuweisen: Arbeitsplatz des Partners, Gesundheit, fehlendes Wohnungsangebot).
- Fahrten zum Ausbildungszentrum, sofern sie durch den Vertrag vorgegeben sind.
- Verpflegungskosten: Kann der Auszubildende mittags nicht nach Hause, ist die Differenz zwischen dem Preis der Mahlzeit und dem Pauschalwert einer zu Hause eingenommenen Mahlzeit (5,45 € für 2025) abzugsfähig.
- Doppelte Haushaltsführung, wenn Betrieb und CFA eine zweite Unterkunft erfordern.
- Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel: Computer, Fachbücher, Werkzeug — über 500 € abzuschreiben.
- Ausbildungskosten, die weder vom Arbeitgeber noch vom OPCO übernommen werden.
Die jährlich von der Verwaltung veröffentlichte Kilometerpauschale bleibt das zentrale Instrument. Sie umfasst die Abschreibung des Fahrzeugs, Wartung, Reifen, Kraftstoff und Versicherung. Größenordnung für ein Fahrzeug mit 4 Steuer-PS:
| Jahresfahrleistung | Richtformel (4 CV) | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 5 000 km | d × 0,606 | 4 000 km → 2 424 € |
| Von 5 001 bis 20 000 km | (d × 0,340) + 1 330 | 12 000 km → 5 410 € |
| Über 20 000 km | d × 0,407 | 22 000 km → 8 954 € |
Wer mit einem contrat de professionnalisation steuerpflichtig ist und jährlich 12 000 km zum Betrieb zurücklegt, setzt somit rund 5 410 € als tatsächliche Werbungskosten ab — in keinem Verhältnis zu den 10 % Pauschale auf ein Gehalt von 14 000 €. Für Elektrofahrzeuge wird die Pauschale um 20 % erhöht.

Für Zweiräder gibt es eine eigene Pauschale. Wer mit dem Fahrrad fährt, kann keine Kilometerpauschale ansetzen, aber der Arbeitgeber kann den forfait mobilités durables zahlen (2026 bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei, kumulierbar mit der Übernahme von Nahverkehrsabos). Ein zertifiziertes Bügelschloss und eine wasserdichte Fahrradtasche sind dann eher eine Frage des gesunden Menschenverstands als der Steueroptimierung — aber sie entscheiden über die Verlässlichkeit des Arbeitswegs weit mehr, als man denkt.
Wie belegt man seine Kosten, ohne ganze Abende dafür zu opfern?
Die Regel ist einfach: Die Verwaltung verlangt keine Belege zusammen mit der Erklärung, kann sie aber drei Jahre lang anfordern. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
Die Methode, die dauerhaft funktioniert:
- Kilometer notieren, nicht schätzen. Eine monatliche Ablesung des Kilometerzählers mit den Anwesenheitstagen im Betrieb und im CFA genügt. Ein einfaches Fahrtenbuch im Handschuhfach erspart die ungefähre Rekonstruktion im April.
- Den Fahrzeugschein aufbewahren: Die steuerliche Leistung bestimmt die anzuwendende Pauschale.
- Maut- und Parkbelege archivieren — sie sind zusätzlich zur Kilometerpauschale abzugsfähig.
- Rechnungen für Arbeitsmittel scannen (Computer, Werkzeug, Fachbücher), mit gut lesbarem Kaufdatum.
- Eine Bescheinigung über den Ausbildungsrhythmus beim CFA anfordern: Sie belegt die Zahl der Fahrten zum Ausbildungszentrum.
Die Kilometerpauschale deckt Verschleiß, Kraftstoff und Versicherung ab. Sie deckt weder Mautgebühren noch Parkkosten noch Kreditzinsen für den Fahrzeugkauf: Diese drei Posten werden zusätzlich und gegen Beleg abgezogen.
Wer sein Material selbst anschafft — IT, Werkzeug, Schutzausrüstung —, sollte das Thema schon bei Vertragsunterzeichnung klären: Unser Artikel zur Reform der Ausbildung 2026 erläutert, was der Arbeitgeber stellen muss und was zulasten des Auszubildenden bleibt. Ein verstärkter Laptop-Rucksack, den man drei Tage pro Woche im Zug mitschleppt, gehört dagegen eher in die Kategorie Alltagskomfort als in die Steuererklärung.
Zuordnung zum steuerlichen Haushalt der Eltern: gute oder schlechte Idee?
Das ist die lohnendste Abwägung — und die am schlechtesten durchgerechnete.
Artikel 196 B des CGI erlaubt die Zuordnung eines Kindes unter 21 Jahren oder unter 25 Jahren, sofern es sich in Ausbildung befindet. Wer dual studiert oder eine Ausbildung macht, erfüllt diese zweite Voraussetzung: Die Ausbildung gilt als Erstausbildung. Die Zuordnung ist jährlich und widerruflich.
Zwei Logiken stehen sich gegenüber:
- Zugeordnet bringt der Auszubildende dem elterlichen Haushalt einen zusätzlichen halben Anteil (demi-part) ein (ab dem dritten Kind einen ganzen Anteil), was die Steuer der Eltern über den Familienquotienten senkt — im Rahmen der Deckelung (1 791 € je halbem Anteil für die Einkünfte 2025). Allerdings werden seine steuerpflichtigen Einkünfte denen des Haushalts hinzugerechnet. Bei einem steuerbefreiten Auszubildenden ist dieser Zuwachs null oder marginal: Die Zuordnung lohnt sich fast immer.
- Getrennt veranlagt gibt der junge Mensch seine eigene Erklärung ab. Damit kann er Anspruch auf die prime d'activité und auf bestimmte, allein auf seinen Einkünften berechnete Wohnbeihilfen erwerben und wird zu einem eigenständigen Steuerhaushalt. Die Eltern verlieren den halben Anteil, können aber unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltszahlungen absetzen (Höchstbetrag rund 6 794 € für 2025).
Drei Prüfungen vor der Entscheidung:
- Der tatsächliche Betrag, den die Eltern durch den halben Anteil sparen (offizieller Rechner der Steuerverwaltung).
- Die Auswirkung auf die Wohnbeihilfen der CAF, die anderen Regeln folgen als das Finanzamt.
- Der Effekt auf die Wohnsteuer für Zweitwohnungen und auf Stipendien, soweit sie noch bestehen.
Für die Einkommensseite lässt sich mit unserem Vergütungsrechner das über zwölf Monate erwartete Netto projizieren — die unverzichtbare Grundlage für die Berechnung. Und wenn die Frage nach möglichen Hilfen offenbleibt: Die Seite Finanzielle Hilfen listet die mit einem Ausbildungsgehalt kumulierbaren Leistungen auf.

Die Fehler, die Auszubildende am teuersten zu stehen kommen
Nach mehreren Erklärungssaisons wiederholen sich dieselben Fehler:
- Den ausgezahlten Nettobetrag statt des steuerpflichtigen Nettos angeben. Die Differenz kann mehrere Hundert Euro betragen — die nicht abzugsfähige CSG und der Arbeitgeberanteil zur Zusatzkrankenversicherung fließen in die Bemessungsgrundlage zurück.
- Glauben, der contrat de professionnalisation sei steuerbefreit. Ist er nicht — und die Nachforderung kommt ein Jahr später.
- Vergessen, die tatsächlichen Kosten anzukreuzen, obwohl sie über der Pauschale liegen. Die Verwaltung optimiert nie anstelle des Steuerpflichtigen: Sie wendet standardmäßig die 10 % an.
- Tatsächliche Kosten und Azubi-Befreiung auf denselben Anteil kumulieren. Die tatsächlichen Werbungskosten mindern nur den steuerpflichtigen Teil des Gehalts. Ein vollständig befreiter Auszubildender hat keinerlei Interesse an den tatsächlichen Kosten.
- Gar nicht erklären. Selbst bei null Euro Steuer ist der Bescheid über die Nichtveranlagung Voraussetzung für zahlreiche Leistungen (Sozialwohnung, Crous-Tarife, Stipendien). Es ist das meistverlangte Dokument des Jahres.
- Den Quellensteuersatz ignorieren. Wer seinen Vertrag beginnt, kann schon im ersten Monat einen individualisierten Satz oder eine Anpassung beantragen, statt auf die Erstattung im Folgejahr zu warten.
Ein letzter nützlicher Reflex: Die Steuerregeln ändern sich jedes Jahr mit dem Haushaltsgesetz. Maßgeblich sind allein die im Bulletin officiel des finances publiques (BOFiP) und auf der Website der Steuerverwaltung veröffentlichten Texte. Die hier genannten Beträge betreffen die Einkünfte 2025, die im Frühjahr 2026 erklärt werden; sie werden jeden Januar angepasst.
Wer parallel sein Budget für den Ausbildungsstart plant, fährt mit einem jährlich aktualisierten Steuerratgeber für Privatpersonen am günstigsten, um eine Obergrenze in dreißig Sekunden nachzuschlagen — und er rentiert sich schon beim ersten korrekt angesetzten Abzug.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Auszubildende (apprenti) ist bis zur Höhe des jährlichen Smic befreit; wer einen contrat de pro hat, ist es nicht.
- Die Erklärung bleibt Pflicht, auch wenn keine Steuer anfällt.
- Die tatsächlichen Werbungskosten betreffen nur den steuerpflichtigen Teil, lohnen sich aber sehr schnell, sobald zwischen Wohnung, Betrieb und CFA einiges an Strecke liegt.
- Die Zuordnung zum elterlichen Haushalt ist eine Rechenaufgabe, nie ein Automatismus.
- Belege drei Jahre aufbewahren: Gehaltsabrechnungen, Fahrzeugschein, Kilometeraufzeichnungen, Rechnungen.
Bevor Sie Ihre Erklärung absenden, nehmen Sie sich dreißig Minuten Zeit, um beide Optionen mit dem offiziellen Rechner zu vergleichen. Das ist der beste Stundenlohn Ihres Jahres. Und wenn sich Ihre Situation ändert — neuer Vertrag, Umzug, Arbeitgeberwechsel —, schauen Sie bei unseren Ausbildungsangeboten vorbei: Der steuerliche Rhythmus folgt immer dem Rhythmus des Vertrags.