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750-€-Eigenbeteiligung in der Ausbildung: Was sich ab bac+3 ändert

Bereitest du für September 2026 eine Licence, einen Bachelor oder einen Master in Verbundausbildung vor? Vielleicht hast du von einer „Beteiligung von 750 €" gehört, die manche Bewerber beunruhigt. Gute Nachricht: Diese Maßnahme lastet nicht auf dir, sondern auf dem Arbeitgeber – und ihre Auswirkung auf deine Einstellungschancen bleibt sehr begrenzt.

Kurz gesagt: Seit dem 1. Juli 2025 (Dekret Nr. 2025-585 vom 27. Juni 2025) zahlen Unternehmen, die einen Auszubildenden mit einem Abschluss ab bac+3 (Licence, Master…) einstellen, eine pauschale Beteiligung von 750 € an das Ausbildungszentrum. Verträge der Ebenen bac und bac+2 sind befreit. Diese Summe zahlt der Arbeitgeber, niemals der Auszubildende: Deine Ausbildung bleibt kostenlos und dein Gehalt unverändert.

Was ist die Arbeitgeberbeteiligung von 750 €?

Bis 2025 wurden die Kosten eines Ausbildungsvertrags fast vollständig von öffentlichen Mitteln und den Kompetenzoperatoren (OPCO) getragen. Angesichts der Explosion der Vertragszahlen und in einem angespannten Haushaltskontext hat die Regierung eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung eingeführt.

Konkret zahlt das Unternehmen für jeden neuen Ausbildungsvertrag ab bac+3 750 € an das CFA. Dieser Betrag ist pauschal und einmalig, unabhängig von der Unternehmensgröße. Laut den Behörden soll er die Arbeitgeber „stärker in die Verantwortung nehmen", während das wirtschaftliche Modell der Ausbildungszentren erhalten bleibt.

Die Arbeitgeberbeteiligung ist eine Ausgabe des Unternehmens, keine Rechnung für den Auszubildenden. Deine Verbundausbildung bleibt kostenlos: Das ist einer der großen Vorteile des Ausbildungsvertrags.

Welche Diplomebenen sind betroffen?

Die Regel hängt allein von der Ebene ab, die deine Ausbildung anstrebt. Die folgende Tabelle fasst zusammen, wer was zahlt:

AusbildungsebeneBeispieleArbeitgeberbeteiligung
CAP, Bac pro (Niveaus 3-4)CAP, Bac pro0 € (befreit)
Bac+2 (Niveau 5)BTS, BUT 2. Jahr0 € (befreit)
Bac+3 (Niveau 6)Licence, Bachelor, BUT 3750 €
Bac+5 und darüber (Niveau 7)Master, Mastère, Ingenieurdiplom750 €

Mit anderen Worten: Wenn du einen CAP, einen bac oder einen BTS vorbereitest, zahlt dein künftiger Arbeitgeber keine Beteiligung. Die Beteiligung betrifft nur die lange Hochschulausbildung.

Zwei Personen prüfen Verwaltungsunterlagen an einem Tisch – Illustration der Rechnungsstellung der Arbeitgeberbeteiligung durch das Ausbildungszentrum

Wie und wann wird dieser Betrag in Rechnung gestellt?

Die Beteiligung ist nicht bei Unterzeichnung fällig. Das CFA stellt sie dem Arbeitgeber ab dem 45. Tag der tatsächlichen Anwesenheit des Auszubildenden im Unternehmen in Rechnung – also nach der sogenannten Probezeit. Zwei Sonderfälle, die man kennen sollte:

  • Auflösung vor dem 45. Tag: Der Betrag wird anteilig berechnet, das Unternehmen zahlt nicht die vollen 750 €.
  • Neuer Vertrag nach einer Auflösung für dieselbe Zertifizierung: Die Beteiligung des neuen Arbeitgebers wird auf 200 € gesenkt.

Diese Regeln verhindern, dass ein Unternehmen benachteiligt wird, wenn der Vertrag sehr früh endet. Wenn du deine eigenen Rechte bei einem vorzeitigen Ende verstehen willst, lies unseren Leitfaden zur Auflösung des Ausbildungsvertrags.

Muss man sich um seine Ausbildungssuche sorgen?

Das ist die eigentliche Frage für einen Bewerber. Die Antwort ist beruhigend: 750 € bleiben bescheiden im Vergleich zu dem, was ein Arbeitgeber durch die Einstellung eines Auszubildenden gewinnt. Bring die Zahlen in Perspektive:

  1. Die Einstellungshilfen für Auszubildende erreichen 5 000 € für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (und bis zu 6 000 € für einen Auszubildenden mit Behinderung). Sie decken die Beteiligung bei Weitem.
  2. Die Ausbildungskosten (oft mehrere tausend Euro pro Jahr) werden weiterhin vom Berufszweig über die OPCO getragen.
  3. Der Auszubildende ist einsatzfähig und trägt zwei Jahre lang zum Unternehmen bei.

Für einen Personalverantwortlichen bleibt ein Profil bac+3 oder bac+5 in Verbundausbildung eine sehr lohnende Investition. Die Beteiligung soll die Einstellung im Hochschulbereich nicht bremsen, sondern die Finanzierung des Systems ausbalancieren.

Um weiterzugehen, vergleiche deine Situation mit unserem Überblick über den Ausbildungsmarkt 2026, erkunde die Ausbildungsangebote, die deinem Niveau entsprechen, und schätze dein künftiges Gehalt mit dem Vergütungsrechner. Und denk daran, dass mehrere finanzielle Hilfen (Wohnen, Mobilität, Ausstattung) deine Ausbildungsvergütung ergänzen.

Diese Arbeitgeberbeteiligung gehört zur Landschaft der Ausbildungsfinanzierung: Sie gut zu verstehen hilft dir, im Vorstellungsgespräch gelassen darüber zu sprechen – und dem Arbeitgeber zu zeigen, dass du den Rahmen kennst, in den du dich begibst.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Eigenbeteiligung von 750 € in der Ausbildung?

Der Arbeitgeber, nicht der Auszubildende. Die Beteiligung von 750 € wird vom Unternehmen an das Ausbildungszentrum (CFA) gezahlt. Der Auszubildende zahlt nichts: Seine Ausbildung bleibt kostenlos und er erhält sein Gehalt wie gewohnt.

Welche Ausbildungsverträge sind von der Beteiligung betroffen?

Nur Verträge, die auf ein Diplom oder einen Abschluss der Ebene bac+3 und darüber abzielen (Licence, Bachelor, Master, Mastère – Niveaus 6 und 7). Verträge für einen CAP, einen bac oder einen bac+2 (BTS, BUT) bleiben vollständig befreit.

Ab wann gilt die Beteiligung von 750 €?

Sie gilt für Verträge, die ab dem 1. Juli 2025 abgeschlossen werden, gemäß Dekret Nr. 2025-585 vom 27. Juni 2025. Sie betrifft somit alle ab bac+3 abgeschlossenen Verträge für den Schuljahresbeginn 2026.

Erschwert diese Beteiligung die Suche nach einer Verbundausbildung ab bac+3?

Die Auswirkung bleibt begrenzt: 750 € einmalig, gegenüber den Einstellungshilfen (bis zu 5 000 bis 6 000 €) und den vom Berufszweig getragenen Ausbildungskosten. Für ein Unternehmen bleibt ein Hochschul-Auszubildender eine sehr lohnende Investition.

Beträgt der Betrag immer 750 €?

Nein. Bei einem neuen Vertrag nach einer Auflösung für dieselbe Zertifizierung wird die Beteiligung auf 200 € gesenkt. Sie wird zudem ab dem 45. Anwesenheitstag des Auszubildenden in Rechnung gestellt und anteilig berechnet, wenn der Vertrag vorher endet.

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